Speyer Ehefrau in Angst und Schrecken versetzt

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer war gestern ein 43-jähriger Speyerer angeklagt, der seiner Frau unerlaubt nachgestellt und sie verletzt haben soll. Er saß bereits in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, wobei das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete.

Trotz eines gerichtlich verhängten Kontaktverbots soll der Mann im Juni 2016 bei einer lautstarken Auseinandersetzung seine Ehefrau am Hals gepackt haben. Im Januar soll er laut Anklage mit einem Hammer eine Scheibe eingeschlagen haben und so in ihr Haus gekommen sein, wo er sie bedroht habe. Im Februar sei er in die Wohnung einer Freundin seiner Frau eingedrungen und habe sie dort bedroht. Im April 2017 schließlich soll er sie in Harthausen mitten auf der Straße gepackt und in sein Auto gezogen, gebissen und ihr die Handtasche entrissen haben. Ein zufälliger Zeuge habe die Ehefrau befreit, die seitdem an Belastungsstörungen leide. Auch die beiden Töchter des Paares litten darunter. Matthias Scheller, Speyerer Verteidiger des Angeklagten, hatte eine Bewährungsstrafe mit stationärer Therapie als Auflage beantragt. Sabine Wüstefeld, die die Ehefrau als Nebenklägerin vertrat, wollte vor allem eine Strafe, die das Paar nachhaltig trenne und so ihre Mandantin nachts wieder schlafen lasse. Der 43-Jährige gab alle Taten zu. Er entschuldigte sich und beteuerte, dass er seine Frau keinesfalls habe verletzen wollen, ebenso wenig habe er die Töchter erschrecken wollen. Die Beweisaufnahme zeigte einen Mann, der sich nicht im Griff hatte. Einfluss auf sein Verhalten scheint die Einnahme von Kokain gehabt zu haben, das er seit dem 20. Lebensjahr nimmt, wie er erklärte, wenn auch nicht regelmäßig. Auch Marihuana konsumiere er seit seiner Jugend. Hinzu kämen Medikamente, die er wegen Depressionen eingenommen und deren Dosierung er eigenmächtig erhöht habe. Im Juni vergangenen Jahres sei der Streit entstanden, weil er Kokain genommen und seine Frau das gemerkt habe. Es sei zu einem lautstarken Disput gekommen, in den auch die ältere Tochter einbezogen worden sei. Dabei habe er seine Frau dann gepackt, die „durchgedreht“ habe, sagte er aus. Er selber sei „zu“ gewesen. Auch bei den anderen Vorfällen habe er jeweils etwas genommen. Nach dem zweiten Vorfall, als er sich mit dem Hammer Zugang zur Wohnung verschafft hatte, seien die Frau und die Töchter zunächst zur Großmutter geflüchtet, dann für eine Zeit im Frauenhaus untergekommen. Beim Vorfall in Harthausen habe der Mann seine schreiende Frau ins Auto gezogen, wo sie quer über die Vordersitze gelegen habe, niedergedrückt und gebissen worden sei. Mit dem aus der Handtasche erbeuteten Handy habe er nachts ihre Freunde und Kollegen angerufen. Die Ehefrau als Zeugin sagte: „Er hat mein Leben ruiniert, und er sieht einfach nicht ein, was er getan hat.“ Der Angeklagte beteuerte hingegen immer wieder, dass er nicht länger in ihr Leben eindringen wolle. Er habe kapiert, dass es vorbei sei.

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