Speyer Fehlende Unterlagen, keine Entscheidung

Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli (SPD) war „echt sauer“: Für die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Dorferneuerungs- und Friedhofausschusses am Dienstagabend hatte die Verwaltung vergessen, am Montag von der Ortsbürgermeisterin übermittelte Unterlagen zum Tagesordnungspunkt „Anlegung eines neuen Urnengrabfeldes“ zu vervielfältigen und an die Ausschussmitglieder zu verteilen.

Für Ebli doppelt „ärgerlich“: Zuvor hatte Theo Fath (CDU) den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunkts gestellt. Da er mangels Informationen „nicht die nötige Zeit der Entscheidungsfindung hatte“, sah er sich außerstande, über das Urnengrabfeld zu beraten. Noch ohne Wissen um die fehlenden Unterlagen lehnten die Ortsbürgermeisterin und die Ausschussmehrheit den Antrag ab. Ebli: „Wir sind unter Zeitdruck“. Nach der Panne soll das Vorhaben nun in einer Ausschuss-Sondersitzung am Montag, 29. Oktober, 19 Uhr, auf den Weg gebracht werden. Paragraf für Paragraf diskutierte der Ausschuss die Änderungen und Ergänzungen der Friedhofsatzung. Mittlerweile ist es die zehnte Fortschreibung. Einige der wesentlichen Modifizierungen: Mit Genehmigung können künftig auch Verstorbene bestattet werden, die nicht in Hanhofen wohnten. Die Bestattungsarten wurden um Baumurnengräber erweitert. Nach Ablauf von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht von Gräbern für kürzere Zeitabstände (Beispiel fünf oder 10 Jahre) verlängert werden. Zur Grabpflege sind keine Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel erlaubt. Bei Urnengräbern sind Behältnisse aus Maisstärke, aus Holz oder aus Material, das nach 25 Jahren verrottet ist, zulässig. In Baumgrabstätten können bis zu zwei Urnen bestattet werden. Besondere Gestaltungsvorschriften gelten für das Grabfeld acht, die Urnenstele, die Rasenurnengräber und die Baumurnengräber. Beim Grabfeld acht sind Platten bis maximal 50 Prozent der Fläche erlaubt, Einfassungen sind nicht erlaubt. An Urnenstelen dürfen keine Blumen, Kränze und Lichter abgelegt werden. Die Gestaltung von Rasen- und Baumurnengräbern ist in mehreren Paragrafen detailliert geregelt. Nicht in einer bindenden Vorschrift regeln konnte der Ausschuss die zu pflegende Fläche um das Grab. Bevor die Friedhofsgebührensatzung beschlossen wird, möchte der Ausschuss die Gebühren für Hanhofen mit denen in anderen Gemeinden vergleichen.

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