Speyer Ganzes Warenlager an Beute in der Garage

Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer hat sich gestern ein Ehepaar aus Speyer wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls verantworten müssen. Die Verhandlung wird am 8. November fortgesetzt.

Der 36-Jährige und seine 27 Jahre alte Frau sollen im Sommer 2015 aus Supermärkten erhebliche Warenmengen gestohlen haben. Die beiden sind sozusagen der Rest einer größeren, offenbar nur lose miteinander verbundenen Gruppe, deren andere Mitglieder inzwischen in weiteren Verfahren alle schon abgeurteilt worden sind. Im Juni 2015 fand die Polizei bei einer Durchsuchung, bei der es eigentlich um andere Verdächtige ging, in der Garage des Paares ein ganzes Warenlager von Süßigkeiten und haltbaren Lebensmitteln – besonders Mandeln und Nüsse –, aber auch Zahnpasta und weitere Kosmetik-Artikel sowie Kleidungsstücke. Genug Diebesgut, um einen Handel aufzumachen. Die Produkte stammten laut Anklage vor allem aus Lidl-Filialen, ein Teil wurde zudem offenbar aus Rewe-Geschäften in Speyer und Umgebung entwendet, wie sich herausstellte. Ob die beiden Angeklagten alle Waren selbst hatten mitgehen lassen oder ob sie diese nur lagerten, um sie weiterzuverkaufen, konnte nicht mehr ermittelt werden. Daher klagte sie die Staatsanwaltschaft alternativ wegen Diebstahls oder Hehlerei an. Diese „Wahlfeststellung“ ist möglich, wenn feststeht, dass einer der beiden Straftatbestände in jedem Fall begangen wurde und beide Tatbestände gleichwertig sind – und zwar nicht nur, was die Höhe der Strafandrohung betrifft. Daneben war die 27-Jährige wegen Ladendiebstahls – ebenfalls im Sommer 2015 – von Waren im Wert von etwa 50 Euro angeklagt, ihr Mann wegen zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bald nach Eröffnung der Verhandlung baten die Verteidiger um ein Rechtsgespräch mit Gericht und Staatsanwalt. Danach zogen sich die Verteidiger mit ihren Mandanten zurück, um die Lage zu erörtern. Danach erläuterte Richterin Alexandra Umealo-Wells den Sachstand. Demnach hatten die Verteidiger gefragt, ob bei einem vollen Geständnis mit Bewährungsstrafen gerechnet werden könnte. Das Gericht habe das bejaht – unter der Voraussetzung, dass die Geständnisse so umfassend und detailliert ausfielen, dass sie zur weiteren Aufklärung des Tatkomplexes beitrügen. Es müssten also die Namen der anderen Beteiligten und deren Anteil an dem mutmaßlichen gewerbsmäßigen Bandendiebstahl genannt werden. Der Verteidiger des Mannes hatte jedoch in einem vorhergehenden Verfahren einen weiteren Beteiligten vertreten und befürchtete einen Interessenskonflikt. Auf seinen Antrag hin wurde er von der Pflichtverteidigung entbunden. Als Ersatz wurde der Kanzleipartner der Verteidigerin der Frau gewonnen. So war zwar der Fortgang des Verfahrens gesichert, aber erst zu einem späteren Termin.

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