Speyer Gefängnisstrafe nach Fasnachts-Schlägerei

Vor dem Amtsgericht Speyer ist gestern ein 24-jähriger Speyerer der gefährlichen Körperverletzung angeklagt gewesen. Er hatte sich mit anderen in Waldsee am Fasnachtsdienstag, 17. Februar 2015, nach dem Umzug betrunken eine Schlägerei geliefert. Für diese Tat wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, vier Monaten verurteilt. Zusammen mit der Verurteilung, für die er bereits in Zweibrücken einsitzt, ergab das eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, acht Monaten.

Der Angeklagte hatte schon das Wochenende mit Fasnachtsfeiern verbracht, als er am Dienstag mit seiner damaligen Freundin und einem weiteren Paar zum Abschluss nach Waldsee kam und dort zur Nach-Umzugsparty in die Kulturhalle ging. Seine Freundin und das andere Paar gingen später, er blieb, weil er noch Freunde getroffen hatte. Sie waren schon ziemlich betrunken, erzählte er gestern, als sie gegen Abend draußen vor der Halle zusammenstanden und zwei junge Leute auf der anderen Straßenseite anpöbelten. Aus dem Pöbeln wurde mehr, der Angeklagte rannte mit seinen Freunden auf die Gruppe zu. Der Angeklagte erinnerte sich, dass er den ersten Schlag getan und einen der beiden verletzt hatte, welchen, wusste er nicht mehr. Dann aber habe er sich von der Gruppe zurückgezogen. Die Sache war damit nicht zu Ende, es gab eine Verfolgungsjagd und weitere Schläge. Ergebnis: Einer der beiden Angegriffenen lag bewusstlos am Boden, später stellte man eine Gehirnerschütterung fest, die ihm drei Tage Krankenhaus einbrachte, außerdem ein blaues Auge und Prellungen. Er sagte später als Zeuge, er könne sich an einen Schlag erinnern und sei dann im Krankenhaus wieder aufgewacht. Seitdem könne er aus Angst auf keine Feier mehr gehen. Der Angeklagte schien sichtlich betroffen und entschuldigte sich bei ihm. Der andere Geschädigte konnte etwas mehr erzählen: Er sei mit seinem Kumpel erst kurz dagewesen, habe noch nichts getrunken, und sie wollten dann zur Bank, Geld abheben. Als sein Freund wegen der Pöbeleien stehen geblieben sei und sich umgedreht habe, habe er ihn weitergezogen, die Gruppe sei dann aber hinter ihnen her. Einer habe seinem Freund dann, direkt an ihm vorbei, einen Schlag versetzt. Auch er wurde geschlagen und zu Boden gerissen, kam aber wieder hoch und lief weg. Die Gruppe sah er da zusammen stehen, seinen Freund habe er erst am Boden gesehen, als die Gruppe sich entfernt hatte. Dann kam er zurück, um nach ihm zu sehen. Der Freund war bewusstlos. Er habe dann Polizei und Krankenwagen gerufen. Seine Erinnerungen gingen im Übrigen etwas durcheinander: War der Angeklagte bei der Gruppe geblieben oder hatte er sich entfernt, wie er selbst gesagt hatte? Der Widerspruch ließ sich nicht klären, spielte aber letztlich nur für die Höhe der Strafe eine Rolle. Staatsanwältin Nicole Claus beantragte schließlich ein Jahr, vier Monate, als Gesamtstrafe zwei Jahre, acht Monate, dem das Gericht dann folgte, während der Verteidiger Matthias Scheller nur eine einfache Körperverletzung als erwiesen ansah. | adö

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