Speyer Gericht stimmt Stadt zu: Kein Bürgerbegehren

Butenschönstraße: Eine Initiative will verhindern, dass Container aufgestellt werden.
Butenschönstraße: Eine Initiative will verhindern, dass Container aufgestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Antrag der Bürgerinitiative „Speyer kann mehr als Container“ abgelehnt. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass der Stadtrat ein von ihr beantragtes Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgelehnt hat. Sie wollte die Speyerer in einem Bürgerentscheid darüber entscheiden lassen, ob die Stadt auf den Bau von Containern zur Flüchtlingsunterbringung generell verzichten soll. Dass die Richter den Ratsbeschluss nun nicht aufgehoben haben, begründen sie mit fehlender Eilbedürftigkeit. Diese sei „nicht glaubhaft“ gemacht. Das Bürgerbegehren wende sich gegen einen Vorratsbeschluss des Stadtrats, dessen Umsetzung aktuell nicht geplant sei. Eine Nutzung des ausgedeuteten Grundstücks in der Butenschönstraße für Container „stehe auch nicht absehbar bevor“.

Das Grundstück der städtischen Verkehrsbetriebe werde weiterhin von Firmen genutzt, die für die Stadt Tiefbauarbeiten erledigten. Dazu gebe es noch bis zum 28. Februar 2025 beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2026 laufende Mietverträge. Für die Zeit danach plane die Stadt inzwischen ein Gebäude, also keine Container. Somit bestehe kein Grund für eine gerichtliche Anordnung. Zu möglichen anderen Grundstücken für Container habe die Initiative in ihrem Antrag „keinerlei Angaben gemacht“, begründet das Gericht weiter. Das für einen Bürgerentscheid nötige Quorum hatte sie mit 2864 gültigen Unterschriften indes erreicht gehabt.

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