Speyer Große Fußstapfen

Der alte und der neue Schiedsmann: Werner Wingerter (links) und Rudolf Sichling.
Der alte und der neue Schiedsmann: Werner Wingerter (links) und Rudolf Sichling.

Rudolf Sichling ist gestern im Amtsgericht Speyer offiziell zum neuen Schiedsmann für Dudenhofen, Harthausen und Hanhofen ernannt worden. Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Stricker nutzte die Gelegenheit, um dem scheidenden Amtsinhaber Werner Wingerter noch ein paar lobende Worte mit auf den Weg zu geben.

Wingerter habe das Verwaltungshandwerk quasi „von der Pike auf“ gelernt, diese Expertise habe sich auch auf seine langjährige Tätigkeit als Schiedsmann ausgewirkt, sagte Stricker über den Dudenhofener. Mit 14 Jahren hatte Wingerter in der „Gemeindeeinehmerei“ seine Lehre begonnen, im Laufe der folgenden Jahrzehnte füllte er eine Vielzahl verschiedener Ämter im Verwaltungsdienst aus, allein 30 Jahre war er Büroleiter der Verwaltung der ehemaligen Verbandsgemeinde Dudenhofen. Das Amt des Schiedsmannes hatte er fast 35 Jahre inne. „Für die Bürger ist es wichtig, dass der Schiedsmann kompetent ist, gleichzeitig muss er jedoch auch über eine gewisse Ausstrahlung verfügen“, umreißt Stricker das Ehrenamt. Ebenso wichtig sei, dass der Schlichter in seiner Gemeinde stark verwurzelt ist. Bei Wingerters Nachfolger Rudolf Sichling sieht er diese Dinge gegeben. Der 70-jährige Pensionär aus Harthausen war von der SPD nominiert und Ende September vom Verbandsgemeinderat gewählt worden. Dabei hatte er sich gegen die CDU-Kandidatin, Barbara Stein, durchgesetzt, für die nicht alle CDU-Ratsmitglieder gestimmt hatten (wir berichteten). Neben dem Geschäftsleiter des Amtsgerichts Markus Schiefer und dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen Harald Flörchinger war beim gestrigen Termin auch Heinz-Peter Sauer anwesend. Sauer ist seit 2018 Schiedsmann von Römerberg. Trotz der Fusion mit der Verbandsgemeinde Dudenhofen im Jahr 2014 gibt es zwei voneinander getrennte Schiedsamtsbereiche. Im Notfall sollen sich Sichling und Sauer gegenseitig vertreten. Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient dazu, bei kleineren straf- und zivilrechtlichen Streitigkeiten zu schlichten. Angelehnt an die französischen Friedensrichter führte Preußen 1827 das Amt des Schiedsmannes ein. Andere deutsche Länder zogen nach und die Institution fand 1877 Einzug in die deutsche Strafprozessordnung.

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