Speyer Keine Revision in Leipzig

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Otterstadt

. Rechtsanwalt Werner Finger begründete die Entscheidung auf RHEINPFALZ-Anfrage damit, dass er und seine Mandanten zu der Einschätzung gekommen seien, dass die Gerichte nicht bereit seien, neue Wege zu gehen, sondern sich nur mit der Frage der Zulässigkeit der Klage beschäftigten. „Das wird man beim Bundesverwaltungsgericht nicht anders sehen“, sagte Finger. Wie berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz Anfang März entschieden, dass die Klage der sechs Bürger gegen einen Zielabweichungsbescheid der SGD Süd unzulässig ist, weil die Bürger nicht klagebefugt seien. Mit der Klage wollten sich die Otterstadter gegen den Zielabweichungsbescheid der SGD Süd wehren, der erlaubt, dass auf einer Fläche zwischen Otterstadt und Waldsee für Erdöl-Erkundungsbohrungen von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden darf. Die vorgesehene Fläche, auf der das Konsortium aus Engie E&P und Palatina Geocon nach Erdöl suchen möchte, ist laut des einheitlichen Regionalplans für den Rhein-Neckar-Raum eigentlich für die Landwirtschaft und als „Grünzäsur“ vorgesehen. Anwalt Werner Finger (Karlsruhe) machte deutlich, dass sich seine Mandanten trotz ihrer Entscheidung weiter gegen die geplanten Erdöl-Erkundungsbohrungen wehren wollen. „Wir werden den Widerstand nicht aufgeben“, sagte Finger. Deshalb hat die Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“, zu der die sechs Bürger gehören, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium eingereicht. Darin kritisieren die Bürger das „Fehlverhalten“ der SGD Süd, die ihrer Meinung nach auf Basis falscher Argumente ihre Entscheidung für den Zielabweichungsbescheid getroffen hat. Nach Ansicht der Bürger habe die SGD nicht darauf gedrungen, dass das Konsortium nachweise, nach alternativen Bohrplätzen gesucht zu haben, vor allem im Hinblick darauf, dass der geplante Bohrplatz nur rund 500 Meter von der Otterstadter Bebauung entfernt ist. Hinzu kommt, dass die Bürger bezweifeln, dass es bei einer Erdöl-Bohrung bleiben wird. Außerdem berufen sie sich auf eine ihrer Meinung nach fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit diesem Argument hatten die Otterstadter auch ihre Klage begründet. Das Oberverwaltungsgericht hat dies abgewiesen, weil darüber erst in einem bergrechtlichen Verfahren beim Landesamt für Geologie und Bergbau entschieden werde. Das Landesamt arbeitet laut Amtsleiter Georg Wieber derzeit an der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Dabei wird geprüft, ob in einem weiteren Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Bei der Vorprüfung werden Behörden wie die SGD Süd als Obere Naturschutzbehörde beteiligt. Die SGD Süd weist das Landesamt in einem Schreiben, das der RHEINPFALZ vorliegt, darauf hin, dass sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für erforderlich hält. Als Grund führt die Behörde den geplanten Wildtierkorridor zwischen Pfälzerwald und Rheinauen an. Um die beiden Naturräume besser zu vernetzten, plant die Landesregierung auch den Bau einer Grünbrücke über die A 61 bei Schifferstadt (wir berichteten). Nur wenn nachgewiesen werde, dass die Erdöl-Förderung, die im Bereich der Vernetzungslinie liegt, den Wildtierkorridor und die Wildkatze nicht beeinträchtigt, sehe die Obere Naturschutzbehörde das Vorhaben als umweltverträglich an, heißt es in dem Schreiben. Auch das rheinland-pfälzische Umweltministerium macht in einem Schreiben deutlich, dass der Wildtierkorridor und die Wirksamkeit der geplanten Grünbrücke als Übergang für Wildtiere zwischen Pfälzerwald und Rheinauen gewährleistet sein müssten. Landesamtsleiter Georg Wieber sagte gegenüber der RHEINPFALZ, dass das Konsortium ein Gutachten vorlegen muss, in dem untersucht wird, ob die Erdöl-Erkundungsbohrung und ein vielleicht späterer Bohrplatzausbau den geplanten Wildtierkorridor beeinträchtigen. Ob das Konsortium ein solches Gutachten schon vorgelegt hat, wollte Beate Klehr-Merkl, Sprecherin von Engie E&P, gestern mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Entscheidet das Landesamt für Geologie und Bergbau, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, kommen wieder die Bürger der IG ins Spiel. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sieht laut Anwalt Werner Finger eine weitreichende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dabei möchten die Bürger dann erneut ihre Bedenken gegen die geplanten Erdöl-Erkundungsbohrungen vorbringen. Sie fürchten negative Auswirkungen wie Lärm, Umweltverschmutzung, schädliche Emissionen und Erdbeben.

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