Speyer/Frankenthal Messerattacken-Prozess: Zwölf Jahre Haft gefordert

Schauplatz des Prozesses: Landgericht Frankenthal.
Schauplatz des Prozesses: Landgericht Frankenthal.

Die Plädoyers im Prozess gegen einen 28-Jährigen wegen eines Messerangriffs auf zwei Frauen in Speyer weichen deutlich voneinander ab.

Klägerseite und Verteidigung kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen, wie die Tat im Oktober 2022 in der Wormser Landstraße zu bestrafen ist. Laut Landgericht Frankenthal sieht die Staatsanwaltschaft ihre Anklage wegen zweifachen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Die Mordmerkmale sowohl der Heimtücke als auch der niedrigen Beweggründe seien jeweils erfüllt, bei der Mutter zusätzlich das Motiv, den Mord an der Tochter zu ermöglichen. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren als Gesamtstrafe. Der Angeklagte sei laut einem psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig.

Das sah auch die Speyerer Rechtsanwältin Katja Kosian, die Vertreterin der Nebenklage der zwei Opfer, so und schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, den sie als noch milde empfand.

Verteidiger: Gefährliche Körperverletzung

Eine andere Ansicht vertrat Verteidiger Gert Heuer. Eine Tötungsabsicht sei nicht nachgewiesen. Bei der Tochter seien drei Stichverletzungen im Brustbereich und ein Kratzer am Hals belegt. Als die Mutter dazugekommen sei und den Angeklagten weggezogen habe, habe sie den Angriff auf sich gelenkt. Der Angeklagte hätte laut Heuer ausreichend Zeit gehabt, mit dem sehr scharfen Messer mit einer Klinge von acht Zentimeter Länge einen tödlichen Hieb gegen die Halsschlagader zu führen. Er habe sich stattdessen jedoch der Mutter zugewandt und ihr 13 schwere Verletzungen zugefügt. Bei der Mutter habe er eine Tötungsabsicht geäußert, sich dann aber wieder von ihr abgewandt zur Tochter hin. Diese Abwendung genüge rechtlich für einen Rücktritt von der Tat, sie müsse nicht aus moralisch edlen Motiven geschehen sein, so Heuer. Deshalb bleibe lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Einen konkreten Strafantrag stellte der Verteidiger nicht.

Die Plädoyers fanden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des minderjährigen Opfers nichtöffentlich statt. Das Urteil wird am 14. August öffentlich verkündet.

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