Speyer Nach Urteil: Stadt zahlt eingenommene Wettbürosteuer zurück

Game over: die kommunale Wettbürosteuer ist unzulässig.
Game over: die kommunale Wettbürosteuer ist unzulässig.

Die Stadtverwaltung hat die in diesem Jahr eingenommene Wettbürosteuer an die betroffenen Wettbüros bereits wieder zurückgezahlt. Das hat Stadtsprecherin Lisa Eschenbach auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Im September hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer, wie sie von mehreren Kommunen in den vergangenen Jahren eingeführt wurde, unzulässig ist. Die Verwaltung der Stadt Speyer hatte zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten wollen, bevor sie weitere Schritte einleitet. „Sobald das Urteil im Volltext vorliegt, wird Anfang 2023 eine Stadtratsvorlage zur Aufhebung der Wettbürosteuersatzung erstellt und eingebracht“, gibt Eschenbach einen Ausblick darauf, wie die erst in diesem Jahr eingeführte Steuer nun voraussichtlich wieder abgewickelt werden soll. Die Steuer war erst zum 1. August in Kraft getreten. Im Stadtgebiet waren lediglich zwei Annahmestellen für Sportwetten von der Regelung betroffen. Als der Stadtrat die Besteuerung abgesegnet hatte, wurde von Seiten der Verwaltung vor allem damit argumentiert, dass es um Suchtprävention gehe. Die Stadt hatte die jährlich zu erwartenden Einnahmen auf einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich geschätzt.

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