Speyer Ohne Gutachten nicht legal

Üppig: 680 Stellplätze stehen auf dem Ausweichparkplatz des Holiday Parks zur Verfügung.
Üppig: 680 Stellplätze stehen auf dem Ausweichparkplatz des Holiday Parks zur Verfügung.

Seit vielen Jahren besteht südlich des Besucherparkplatzes des Holiday Parks in Haßloch ein Ausweichparkplatz, der ungenehmigt errichtet worden ist. Nun hat das Unternehmen nachträglich beim Kreis Bad Dürkheim einen Bauantrag eingereicht. Gegen eine Genehmigung gibt es in Haßloch Bedenken. Und ein Naturschutzgutachten muss abgewartet werden.

Lange Zeit vor dem Verkauf des Holiday Parks Ende 2010 an das flämische Unternehmen Plopsa sei der Ausweichparkplatz angelegt worden, sagte Parkmanager Bernd Beitz auf Anfrage der RHEINPFALZ. Unter anderem hätten sich auf dem Gelände früher eine Hühnerfarm, alte Container, Zelte und Wohnwagen befunden, insgesamt eine „Gerümpelsammlung“. Die Fläche sei auch schon früher als Ausweichparkplatz genutzt worden. Nach dem Abriss der alten Gebäude sei die Fläche „ertüchtigt“ und als Parkplatzfläche mit 680 Stellplätzen neu angelegt worden, so Beitz. Heute umschließt eine asphaltierte Ringstraße das Gelände, Stichstraßen sind mit Schotter befestigt, und auf den Stellplätzen sind Rasenflächen von 9300 Quadratmetern angelegt worden. Laut Beitz wird der Ausweichparkplatz „ein- bis zweimal im Jahr“ bei besonders hohem Besucheraufkommen genutzt – falls der 2500 Autos fassende „normale“ Besucherparkplatz nicht ausreiche. Seit Plopsa den Holiday Park übernommen hat, sei das höchstens 15-mal der Fall gewesen, schätzt Beitz. Bei einem Ortstermin im März 2017 hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises festgestellt, dass der Ausweichparkplatz ohne bauaufsichtrechtliche Genehmigung errichtet wurde. Daraufhin hatte der Kreis einen nachträglichen Bauantrag gefordert, der Anfang Juni 2017 eingereicht und im Juli mit bis dahin fehlenden Unterlagen ergänzt wurde. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Zudem liegt es nach alter und neuer Rechtsverordnung im Überschwemmungsgebiet. Im August 2017 versagten sowohl der Feld-, Wald- und Umweltausschuss (FWU) als auch der Bauausschuss das „Einvernehmen der Gemeinde“ zu dem nachträglichen Bauantrag: Grund war die Ausweisung des Geländes im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche. Die Gemeinde hätte also den Flächennutzungsplan ändern müssen, um dort eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen – was aber nicht erfolgt war. Bevor sich im April der FWU erneut mit dem Thema befasste, legte die Kreisverwaltung eine Rechtseinschätzung vor. Demnach sei nach Paragraf 35 (Absatz 4, Nummer 6) hier keine Bauleitplanung erforderlich: Diese Vorschrift begünstigt die bauliche Erweiterung von „zulässigerweise im Außenbereich errichteten Gewerbebetrieben“. Dass diese Erweiterung dem Flächennutzungsplan (landwirtschaftliche Fläche) hier widerspricht, sei damit unbedenklich. Grundsätzlich sei es möglich, auch nachträglich einen Bauantrag einzureichen, erklärte auf Anfrage der RHEINPFALZ die Sprecherin der Kreisverwaltung, Sina Müller. Allerdings werde in solchen Fällen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr erhoben – und es bestehe die Gefahr, dass der Antragsteller zurückbauen müsse. Das gelte für den privaten Häuslebauer genauso wie für den Holiday Park. „Sollte der Parkplatz genehmigungsfähig sein, wird er aber genehmigt“, so die Sprecherin. Derzeit befinde sich die Genehmigung noch in der Prüfung. Es fehlten noch Unterlagen, insbesondere ein Naturschutzgutachten. Solange dieses nicht vorliege, könne über den Antrag nicht entschieden werden. Dieses Gutachten soll insbesondere die Auswirkungen auf Vögel und Insekten prüfen. Vor allem die Beleuchtung des Parkplatzes sei hierfür relevant. Möglich sei, dass der Ausweichparkplatz nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werde: zum Beispiel, dass nur ein Teil befahren werden darf oder die Beleuchtung in den Sommermonaten nicht oder nur stundenweise eingeschaltet werden darf. Aber hierfür müsse erst einmal das Naturschutzgutachten abgewartet werden, das der Holiday Park vorlegen müsse. Dazu sagte Parkmanager Beitz der RHEINPFALZ, dass das Gutachten – der sogenannte „qualifizierte landespflegerische Begleitplan“ – in Absprache mit dem Kreis bei einem Fachbüro in Auftrag gegeben worden sei und in diesem Sommer erstellt werden soll. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sollte auf Beleuchtung im Sommerhalbjahr ganz verzichtet oder zumindest die Anzahl der Lampen so gering wie möglich gehalten werden. Die Beleuchtung sollte sich in Bodennähe befinden und aus geeigneten LED bestehen, um Insekten so wenig wie möglich anzuziehen. Das Naturschutzgutachten soll die Auswirkungen auf Vögel und Insekten prüfen. In der April-Sitzung des FWU hatten Ausschussmitglieder Bedenken gegen eine Genehmigung erhoben. Franz-Josef Jochem (Grüne) verwies auf die Ziele des Holiday Parks, die Besucheranzahl zu steigern. Würden diese in absehbarer Zeit erreicht, dürfte die Bezeichnung „Ausweichparkplatz“ falsch sein, so Jochem. Die Anlage des Parkplatzes hätte vorab beantragt und genehmigt werden müssen. Ausgleichsmaßnahmen seien in jedem Fall notwendig. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist derzeit noch alles offen. Neben dem Gutachten fehle das Einvernehmen der Gemeinde Haßloch. Dafür sei der Bauausschuss zuständig, der FWU habe nur eine sogenannte vorberatende Funktion.

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