Speyer Radlader-Streit landet in Zweibrücken

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LINGENFELD. Das Landgericht Landau hat die Klage der Firma Scheid & Grabau gegen den Landkreis Germersheim auf Zahlung von rund 97.000 Euro abgewiesen. Diese Summe hatte die Firma vom Landkreis für einen Radlader gefordert, der beim Altreifenbrand in Lingenfeld im Juli 2013 im Einsatz und danach erheblich beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig gewesen war (wir berichteten mehrfach). Nach Aussage der Firma Scheid & Grabau ist der Radlader bei der Brandbekämpfung so massiv beschädigt worden, dass es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gekommen ist. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben laut einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung vor dem Gericht hingegen ausgesagt, „dass manche der angegebenen Schäden bereits vor dem Einsatz vorhanden gewesen waren, andere während des Einsatzes gar nicht haben entstehen können“. „Das Gericht konnte den Angaben der Firma nicht folgen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat eine Kausalität zwischen dem Brandereignis und den behaupteten Schäden nicht feststellen können“, sagt Landrat Fritz Brechtel: „Der Kreisverwaltung wurde öffentlich vorgeworfen, sie würde die Entscheidung verschleppen. Sie hätte doch unbürokratisch handeln und vorzeitig den Schaden anerkennen und ohne weitere Rechtsgrundlage Schadenersatz leisten sollen. Das Urteil des Landgerichts bestätigt uns in unserer Ansicht und schafft Klarheit für alle Seiten. Vorschnelles Handeln wäre dem Steuerzahler teuer zu stehen gekommen.“ Insgesamt konnte laut Kreis der vom Gericht bestellte Sachverständige keine Schäden benennen, die mit hinreichender Sicherheit auf eine Hitzeeinwirkung zurückzuführen sind. Die von der Firma aufgelisteten Schäden seien im Wesentlichen mechanisch durch äußere Krafteinwirkung entstanden. Zwar habe der Sachverständige nicht ausschließen können, dass die Schäden während des Brandeinsatzes entstanden sind, allerdings sei es ebenso möglich, dass die Schäden bereits vorher vorgelegen haben. Des Weiteren führte der Sachverständige dem Kreis zufolge aus, dass aufgrund der Betriebsstunden des Radladers bestimmte Schäden durchaus auf normalen Verschleiß zurückzuführen sein können. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass ein Teil der behaupteten Schäden mit hinreichender Sicherheit schon vorher vorgelegen haben muss. Auch hinsichtlich des genannten Restwertes des Radladers „war der Vortrag der Klägerin nur unvollständig oder gar falsch“, heißt es laut Verwaltung im Urteil des Landgerichts. Helmut Gerhardt, der Speyerer Anwalt der Abbruchfirma, bestätigt auf Nachfrage der RHEINPFALZ, dass für die Berufung bereits das Oberlandesgericht in Zweibrücken angerufen wurde und diese inzwischen begründet wurde. Die Gegenseite, der Landkreis Germersheim, sei aufgefordert, sich nun zu äußern. Gerhardt stellt den Sachverhalt ganz knapp dar: Zur Löschung des Reifenbrandes hat die Feuerwehr sich einen gebrauchten, aber funktionstüchtigen Radlader geliehen. „Und am Tag danach war er nur noch Schrott.“ 22.700 Euro hab e der Kreis inzwischen bezahlt, jetzt fehlten noch rund 97.000 Euro. Und die wolle die Firma bekommen. „Die Beweise, die wir vorlegten, sind vom Landgericht unvollständig oder gar nicht berücksichtigt worden“, sagte der Rechtsanwalt. Unter anderem sei die Aussage eines Mitarbeiters der Firma, der bestätige, dass der Radlader voll funktionstüchtig gewesen ist, nicht berücksichtigt worden, weil er zu nahe an der Firma sei. Auf der anderen Seite wurde die Aussage eines Feuerwehrmannes berücksichtigt, der sich nicht erinnern konnte, ob der Radlader voll funktionstüchtig war oder nicht. „Der Feuerwehrmann ist nicht nahe am Kreis?“, fragt Gerhardt. Seiner Erfahrung nach könnten bis zum Ende des Berufungsverfahren bis zu zwei Jahre vergehen. |wim

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