Speyer Sieben Jahre Haft für Tankstellen-Räuber

Serie: Die Tankstelle in Dannstadt zählte zu den ersten Zielen der Räuber. Der Angeklagte hatte beim Überfall nicht nur eine Waf
Serie: Die Tankstelle in Dannstadt zählte zu den ersten Zielen der Räuber. Der Angeklagte hatte beim Überfall nicht nur eine Waffe dabei, sondern verlieh seinen Forderungen mit einem scharfen Küchenmesser Nachdruck.

Zu einer Haftstrafe von sieben Jahren hat die Dritte Strafkammer am Landgericht Frankenthal einen 21-jährigen Mann aus Mutterstadt verurteilt. Er hat zwischen dem 12. November und 17. Dezember 2017 Tankstellen im Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Worms und Ludwigshafen sowie einen Supermarkt in Schwetzingen überfallen – und dies gleich zu Prozessbeginn eingeräumt.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatten die Prozessbeteiligten eine Absprache getroffen. Demnach hatte der Mann fünf der ursprünglich neun Raubüberfälle in vollem Umfang eingeräumt. Im Gegenzug dazu stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einstellung der übrigen Anklagepunkte. Außerdem sollte der Strafrahmen „zwischen sieben und neun Jahren“, liegen, hatte der Vorsitzende Richter Uwe Gau erläutert. Noch immer eine ordentliche Strafe für „eine überraschende und auch ein Stück weit erschreckende“ Serie, sagte Gau. Immerhin sei der junge Mann bis dahin strafrechtlich, bis auf eine Bagatelle am Amtsgericht Ludwigshafen, noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er begann praktisch von Null direkt mit den schweren Raubdelikten. Gemeinsam mit einem Komplizen, dessen Prozess gleich zu Verhandlungsbeginn abgetrennt worden war, erbeutete er unter Vorhalt einer Schreckschuss-, beziehungsweise einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole insgesamt knapp 13.000 Euro, hieß es in der ursprünglichen Anklageschrift. In den ersten beiden Fällen, einer Tankstelle in Dannstadt und einer in Speyer, habe er der Forderung außerdem mit einem scharfen Küchenmesser Nachdruck verliehen. Das Gericht wertete diese beiden Überfälle jeweils als „besonders schwere räuberische Erpressung“, belegte beide Taten jeweils mit Einzelstrafen von fünf Jahren. Für die drei übrigen Überfälle hielt das Gericht Einzelstrafen von jeweils rund drei Jahren für Tat und Schuld angemessen. Die Gesamtstrafe daraus sei mit sieben Jahren angemessen bewertet, sagten die Richter, die dem 21-Jährigen sein umfassendes Geständnis und die gezeigte Reue zugutehielten. So räumte der Mann ein, dass der ursprünglich erste Fall keineswegs der Beginn der Serie gewesen sei. „Wir haben am 25. Oktober 2017 schon eine Tankstelle in Ludwigshafen-Gartenstadt überfallen.“ Dabei belastete er zwei bis dahin noch gar nicht in Erscheinung getretene Männer der Tatbeteiligung, die wohl demnächst zumindest Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Der Ablauf sei dabei aber der gleiche gewesen wie bei der späteren Serie: „Die haben mich hingefahren und mir eine Waffe gegeben. Ich sollte da reingehen und nichts denken. Dann bin ich einfach rein und habe es gemacht.“ Überhaupt sei der gesondert verfolgte Komplize der eigentliche Drahtzieher der Überfälle, beteuerte der 21-Jährige. Ein Eindruck, den auch ein ermittelnder Polizeibeamter stützte: „Es ist wenig glaubwürdig, dass dieser Mann hier der große Bestimmer war“, meinte der Zeuge mit Blick auf den Anwesenden als Erkenntnis aus der Telefonüberwachung, die vornehmlich dem zweiten Täter gegolten hatte. Dieser habe die Tankstellen ausgesucht und den Angeklagten mit klaren Anweisungen zum Ort des Geschehens gefahren. Nach der Tat am 17. Dezember sei Schluss gewesen. Der junge Mann hatte seinen Eltern die Taten gestanden. Gemeinsam mit einem Anwalt stellte er sich am 28. Dezember der Polizei und war von Anfang an geständig. „Ich bereue es zutiefst“, bekräftigte er vor Gericht auch mit Blick auf die Nebenklägerin, einer Frau, der er im Verkaufsraum der Tankstelle in Speyer nicht nur eine Pistole an den Kopf gehalten, sondern zugleich mit einem Messer gedroht hatte. Die Frau kämpft bis heute mit den Folgen des Überfalls. Auch aus diesem Grund werteten die Richter die angeklagten Taten nicht als „minder schwere Fälle“. Eine Chance sei das Urteil mit sieben Jahren trotzdem: „Wir wollten dem jungen Mann eine Perspektive lassen“, sagte Richter Gau, der beispielsweise eine Berufsausbildung in der Justizvollzugsanstalt vorschlug.

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