Speyer Vorsicht im Sattel

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„Betrunken Rad fahren ist keine Bagatelle“, merkte der Vertreter der städtischen Führerscheinstelle in einer Sitzung des Stadtrechtsausschusses lakonisch an. Dort bemühte sich ein Speyerer darum, seinen Führerschein wiederzubekommen, den ihm die Stadtverwaltung im Nachklang zu einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad entzogen hatte. Einfach ist das nicht für den Mann.

Der Vorgang als solcher ist unstrittig. Der Mann war im April vergangenen Jahres in der Straße Im Hirschgraben mit 2,04 Promille am Fahrrad-Lenker erwischt worden. Das Amtsgericht Speyer verhängte wegen fahrlässiger Trunkenheit eine Geldstrafe von 1400 Euro gegen ihn. Die Führerscheinstelle forderte den Speyerer auf, das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorzulegen, um zu klären, ob er für das Führen von Fahrzeugen geeignet ist. Hier beginnt der Streit zwischen dem eigentlich einsichtigen Verkehrssünder und der Behörde. Das Gesetz schreibe vor, so der Verwaltungsmitarbeiter, dass für einen Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille eine MPU anzuordnen sei. Nachdem ihr kein Untersuchungsresultat präsentiert wurde, nahm die Führerscheinstelle dem Mann die Fahrerlaubnis ab und untersagte ihm ebenso das Führen „erlaubnisfreier Fahrzeuge“, also beispielsweise eines Fahrrades. „Seitdem muss ich alles zu Fuß erledigen“, kritisiert der Mann, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hat. Die Stadt habe, zumal bei „Ersttätern“, durchaus einen Ermessensspielraum, glaubt der Speyerer und führt in diesem Zusammenhang Urteile an, die jedoch später revidiert wurden. Er sei in 30 Jahren ein einziges Mal straffällig geworden und bedauere den Vorfall. „Ich habe meinen Fehler erkannt und mich seitdem nie mehr betrunken aufs Rad gesetzt“, beteuert er im Stadtrechtsausschuss. Er sei auf den Führerschein angewiesen, „meine berufliche Existenz hängt davon ab“. Gegen eine MPU wehre er sich nicht grundsätzlich, so der Mann. Er halte es allerdings für sinnvoller, ärztliche Belege beizubringen, die beweisen, dass er sein Verhalten den Alkohol betreffend geändert habe. „Das eigentliche Ziel ist lange erreicht“, versucht er der Führerscheinstelle der Verwaltung klar zu machen. Diese beharrt aber auf einer MPU. Das Vertrackte an der Sache: Für die Bescheinigung ist ein Abstinenznachweis über zwölf Monate vorzulegen. Mit der Enthaltsamkeit in Sachen Alkoholgenuss hat der Speyerer in Unwissenheit allerdings erst im Juni dieses Jahres begonnen. Auf seinen Führerschein wird er somit wohl noch etwas warten müssen. |le

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