Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel 26-Jähriger wegen Falschaussage in Totschlagsprozess zu Geldstrafe verurteilt

Das Urteil wegen uneidlicher Falschaussage ist vor dem Zweibrücker Amtsgericht gefallen.
Das Urteil wegen uneidlicher Falschaussage ist vor dem Zweibrücker Amtsgericht gefallen.

Personen im Zeugenstand werden stets belehrt, dass eine uneidliche Falschaussage mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann. Diese unangenehme Erfahrung machte am Mittwoch ein junger Mann aus Pirmasens vor dem Zweibrücker Amtsgericht.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann warf dem 26-Jährigen vor, bei einem Prozess im Januar am Landgericht,

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