Zweibrücken AfD fordert: Innenstadt mit Videokameras überwachen

Am Stadtfest wird der Busbahnhof abends per Video überwacht. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung halten Datenschützer aber für unve
Am Stadtfest wird der Busbahnhof abends per Video überwacht. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung halten Datenschützer aber für unverhältnismäßig.

Der obere Teil der Zweibrücker Innenstadt sollte mit Videokameras überwacht werden. Das fordert die AfD. Vor zwei Jahren wurde ein ähnlicher Vorschlag der CDU abgelehnt.

Auf den CDU-Antrag verweist auch die AfD. Dass sie einen zweiten Anlauf nimmt, begründet sie damit, dass sich „Straftaten im Bereich Lamm-, Max-, Fruchtmarktstraße, ZOB und Alexanderplatz weiterhin ereigneten“, wie es in einem Antrag zur Sitzung des Stadtrats am Mittwoch heißt. Sie fordert eine Videoüberwachung in all diesen Bereichen, also im gesamten oberen Teil der Innenstadt, gemäß den Vorgaben des Datenschutzes. Die Videoüberwachung am kleinen Exe zeige, dass eine solche Maßnahme „die Anzahl der Delikte erheblich“ senke.

Die CDU hatte im März 2022 einen ähnlichen Antrag im Stadtrat eingebracht und die Videoüberwachung des Busbahnhofs und des Alexanderplatzes gefordert. Vorangegangen waren zwei Gewalttaten in der Maxstraße und am Alexanderplatz, bei denen zwei Männer durch Stiche schwer verletzt wurden. Die Stadtverwaltung lehnte die Videoüberwachung nach Rücksprache mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz ab. Der Datenschützer habe große Bedenken geäußert: „Die Videoüberwachung des genannten Bereichs würde einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten.“ Wegen der relativ geringen Anzahl an polizeilich relevanten Vorfällen am Busbahnhof und auf dem Alexanderplatz wäre der Eingriff in die Grundrechte unverhältnismäßig.

Der damalige Zweibrücker Polizeichef Matthias Mahl hatte dem Stadtrat von 20 Vorfällen am Busbahnhof im Jahr 2021 berichtet, bei denen die Polizei tätig werden musste. In 17 Fällen wurde Anzeige erstattet. Vorwiegend handelte es sich um Körperverletzungen, teilweise um Sachbeschädigungen, in zwei Fällen um Drogendelikte. 80 Prozent der Straftaten geschahen vor 20 Uhr, und oft handelte es sich um persönliche Streitereien. Deshalb sei die Aufklärungsquote sehr hoch, da die Kontrahenten bereits bekannt sind.

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