Zweibrücken Angeklagter tot: Bubenhauser Mordprozess bleibt ohne Urteil

Im Landgericht hätte am Dienstag das Urteil gesprochen werden sollen.
Im Landgericht hätte am Dienstag das Urteil gesprochen werden sollen.

[Aktualisiert 13.15 Uhr] Der Mordprozess von Bubenhausen ist ohne Urteil beendet. Am Dienstagmorgen, am Tag, an dem das Urteil hätte gefällt werden sollen, teilte das Landgericht Zweibrücken in einer kurzen E-Mail-Nachricht mit, dass der 37-jährige Angeklagte in der Nacht auf Dienstag in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken verstorben sei. Am frühen Nachmittag erklärte dann die Staatsanwaltschaft, dass der Mann am Morgen tot in seiner Zelle aufgefunden worden sei. Zur Klärung der Umstände habe die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Für Dienstagnachmittag wurde die Obduktion des Leichnams anberaumt. Weitere Informationen gaben das Landgericht und die Staatsanwaltschaft am Dienstag nicht heraus.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, am 4. Dezember 2023 seine 33-jährige Ehefrau im Keller ihres Wohnhauses in Bubenhausen getötet zu haben. Nach neuntägiger Beweisaufnahme vor dem Schwurgericht Zweibrücken war der Urteilsspruch für Dienstag, 12 Uhr, vorgesehen. In ihrem Plädoyer am 10. Juli hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, den Angeklagten wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Auch eine besondere Schwere der Schuld sei gegeben. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

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