Pro und Contra Cannabisverbot auf dem Zweibrücker Stadtfest – ja oder nein?

Die CDU möchte mit einem Cannabisverbot eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche schaffen und Schausteller vor Umsatzein
Die CDU möchte mit einem Cannabisverbot eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche schaffen und Schausteller vor Umsatzeinbußen schützen.

Die CDU möchte, dass die Stadt das Cannabis-Rauchen auf Großveranstaltungen in Zweibrücken verbietet, um eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen, Schausteller vor Umsatzeinbußen zu schützen und klare Verhältnisse für die Ordnungsbehörden zu schaffen. Ist so ein Verbot überhaupt notwendig? Und ist es sinnvoll? Zwei RHEINPFALZ-Autoren, zwei völlig gegensätzliche Meinungen.

Pro Cannabisverbot

Von Paul Helmut Kreiner

Cannabis und Stadtfest – das passt einfach nicht zusammen. Natürlich könnte man nun argumentieren, dass beim Fest genug Besucher einen über den Durst trinken, besoffen in der Ecke liegen, pöbeln und aggressiv auftreten. Auf diese Truppe sind Polizei, Ordnungsamt und Rettungskräfte seit Jahren aber (leider) vorbereitet. Sie wissen, was zu tun ist, stellen sich seit Jahren auf die Besoffenen ein. Mit der Erlaubnis zu kiffen, kommt nun aber eine neue, womöglich sogar weitaus größere, Belastung auf die Einsatzkräfte drauf zu. Zu den Betrunkenen kommen ohne Cannabisverbot nämlich auch noch die Vollbekifften. Die Einsatzkräfte haben dann weitaus mehr zu tun, meine Befürchtung ist, dass sie der Flut an Alkohol- und Cannabis-Leichen nicht mehr Herr werden. Und noch etwas ist wichtig: Cannabis verstärkt die Wirkung von Alkohol. Mal eben nach dem fünften Bier an einem Joint ziehen – „es ist ja jetzt legal“ – wird ganz schnell ganz gefährlich, vor allem wenn man vorher noch nie gekifft hat und eben mal in einer Trinklaune Gras ausprobieren will. Ein Cannabisverbot beim Stadtfest würde hier eine Hemmschwelle bilden, sich keinen Joint anzustecken.

Es gibt aber noch ein weiteres entscheidendes Argument für ein Cannabisverbot beim Stadtfest: die Belästigung der anderen Besucher und der Stadtbetreiber. Dazu kann ein einfaches Beispiel aus der Praxis genannt werden: Sitzt neben mir am Tisch einer, der ein Bier trinkt, dann hat das auf mich, der im Glas nur Cola hat, keine direkten Auswirkungen. Das Bier schmecke, rieche und bemerke ich nicht. Bei Cannabis sieht das anders aus. Den „Duft“ der grünen Pflanze finden viele Menschen unangenehm. Sie wollen nicht „eingekifft“ werden, müssen dann den Platz verlassen und weiterziehen, wenn neben ihnen einer ohne zu fragen einen Joint anzündet. Das hat schon etwas von einer Nötigung, oder? Das Gleiche gilt für die Standbetreiber. Jetzt steht an einem Bierwagen jemand, der einen Joint raucht. Ein potenzieller Kunde hat darauf keine Lust und zieht weiter zum nächsten Stand, um sich dort etwas zu trinken zu kaufen. Der Standbetreiber verzeichnet in diesem Moment einen ausbleibenden Umsatz. Das muss nicht sein.

Das Ordnungsamt und die Polizei hätten mit einem Cannabisverbot beim Stadtfest eine Handlungsgewalt. Natürlich wird der ein oder andere Kiffer sich trotzdem auf dem Fest einen Joint anzünden. Das ist aber auch schon in den vergangenen Jahren passiert, als Gras in Deutschland noch generell verboten war. Zu sagen, dass das Stadtfest ja auf öffentlichem Grund gefeiert wird, zieht nicht. Seit Jahren ist auch eine Videoüberwachung beim Fest erlaubt. Warum also nicht auch ein Cannabisverbot?

Contra Cannabisverbot

Von Thomas Büffel

Die Stadt möge anordnen: Auf der A8 dürfen Autos nicht wenden. Die Hausmeister an Grundschulen dürfen den Schülern keinen Schnaps verkaufen. Es ist verboten, Batteriesäure in den Schwarzbach zu kippen.

Unnötig sagen Sie? Unnötig, weil es doch sowieso schon verboten ist? Eben. Und genauso verhält es sich mit dem Cannabisverbot auf dem Zweibrücker Stadtfest. Das Bundesgesetz verbietet das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Sperrstunde auf dem Stadtfest ist um 2 Uhr, sonntags um Mitternacht. Wir reden also noch über 16 Stunden, und selbst die dürften vom Gesetz erfasst sein. Denn es verbietet auch den „Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren“. Die gehen ja nicht schon um 20 Uhr heim.

Damit könnte schon alles gesagt sein. Doch es gibt weitere Gründe gegen ein eigenes Kiffverbot auf dem Stadtfest. Der Bundestag hat das Gesetz nach langer Debatte erlassen. Man kann weiter streiten, ob das gut oder schlecht ist, aber es ist nun mal da. Und das ist erst mal zu akzeptieren. Was soll jetzt der Vorstoß, eine bundesweite Regelung so weit zu zerschießen, bis keiner mehr weiß, was wo Sache ist? In Pirmasens gibt es ein eigenes Verbot. In Zweibrücken ist man der Ansicht, die Stadt darf das gar nicht regeln. In Kaiserslautern tagt der Stadtrat zwar dazu, lehnt es ab und soll am Montag gleich noch mal tagen, weil der CDU das Ergebnis nicht passt.

Ich kann mir durchaus ein einfacheres Gesetz vorstellen, ohne Anbauvereinigungen und Abstandsregeln. Zum Beispiel: Den Konsum und Anbau im Privaten erlauben und in der Öffentlichkeit verbieten – von mir aus kann das übrigens auch für Zigaretten und Alkohol gelten. Aber das Gesetz ist jetzt so, wie es ist. In anderthalb Jahren wird es überprüft.

Wer jetzt, keine zwei Monate nach dem Inkrafttreten, schon laut nach Verboten schreit, die noch dazu unnötig sind, dem geht es eher darum, sich zu profilieren. Und mal ganz ehrlich: Die Schausteller befürchten Umsatzeinbußen? Och bitte! Wie viele Eltern sagen ihren Kindern denn: „Schatz, es ist Stadtfest/Pfingstmarkt/Mittelaltermarkt, aber wir gehen da nicht hin, da wird bestimmt gekifft.“

Wir haben in den vergangenen Tagen immer wieder über das Cannabisgesetz und die Diskussion dazu berichtet. Ich bin mir also durchaus bewusst, dass die folgenden Sätze nicht einer gewissen Ironie entbehren. Aber sagen wir es doch einmal deutlich: Hier wird viel zu viel Geschiss um eine vergleichsweise Nichtigkeit gemacht. Es ist doch nicht so, als würden Horden von Grastüten-Rauchern unsere Volksfeste überrennen, so dass sie unter Rauchschwaden nicht mehr zu finden sind und dass süßlicher Hanfgeruch das Aroma von Bratwürsten und Bier überdeckt.

Bei der Freigabe von Cannabis geht es vor allem darum, kleine Vergehen nicht mehr zu bestrafen und den Schwarzmarkt einzudämmen. Das entlastet die Justiz und sorgt für mehr Sicherheit. Auch Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdienste sollten froh sein, wenn sie sich in den Stadtfestnächten der Gruppe widmen können, die deutlich mehr Schaden anrichten als Bekiffte: den Schnapsleichen und aggressiven Vollgesoffenen, die rumpöbeln, in alle möglichen Ecken pinkeln und sich ohne Rücksicht auf den Nebenmann übergeben.

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