Zweibrücken Drogenfund in Zelle: Gericht verlängert Haftstrafe

Ein 22-jähriger Häftling hatte im Gefängnis Drogen gekauft. Deshalb verlängert sich sein Aufenthalt dort nun um drei Monate, wie das Amtsgericht Zweibrücken am Dienstag entschied.

Bei einer Kontrolle wurden knapp sieben Gramm einer synthetischen Droge in der Gefängniszelle des Mannes gefunden. Über seinen Anwalt teilte der Angeklagte mit, dass er die Droge an Silvester 2015 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich, wo er bis Ende 2017 einsitzt, gekauft hatte. Der Verkäufer habe behauptet, der Besitz der Substanz sei nicht strafbar. Tatsächlich wurde das Betäubungsmittel erst im Mai 2015 verboten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, fand die Kammer. Drogenerwerb in der JVA schließt zudem eine Bewährungsstrafe aus. Der Angeklagte, der siebenmal vorbestraft ist, zeigte sich vor Gericht reumütig und sagte, er sei drogensüchtig. Durch den Drogenfund verliert er seinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung und seinen Ausbildungsplatz in der JVA. Seit Juli 2013 ist er unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Erwerbs von Betäubungsmitteln und Diebstahls in Haft. Da er das Urteil akzeptierte, ist es rechtskräftig. |nzg

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