Zweibrücken Gewalt und Drogen: Ihm will das Ordnungsamt kein Teppichmesser mehr geben

Der Mann darf keine Messer mit sich führen – auch keine waffenscheinfreien.
Der Mann darf keine Messer mit sich führen – auch keine waffenscheinfreien.

Wegen Gewalttaten und Drogenhandels polizeibekannt, darf ein junger Zweibrücker keine Waffen mehr tragen. Das will er nicht akzeptieren und schaltet seinen Anwalt ein.

Auf Anraten der Polizeiinspektion untersagt das Ordnungsamt einem Zweibrücker seit Januar das Mitführen von Waffen in der Öffentlichkeit. Den Behörden sei der Mann bereits „erheblich wegen Gewaltdelikten aufgefallen“; er verfüge nicht über die „nötige Zuverlässigkeit“, um mit Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen durch die Stadt zu ziehen, auch waffenscheinfreien. Am Dienstag war der Fall Thema im Zweibrücker Stadtrechtsausschuss um dessen Vorsitzende Annegret Bucher. Mit dem Waffentrageverbot ist der Betroffene nicht einverstanden: Er schickte seinen St. Ingberter Rechtsanwalt Robert Münch vor den Ausschuss, um eine Aufhebung zu erstreiten.

Münch wertete die städtische Verfügung als „zu unbestimmt und rechtlich unhaltbar“: Immerhin absolviere sein Mandat derzeit eine Handwerkerlehre – da könne es durchaus vorkommen, dass er auf dem Weg zur Arbeit mal ein Teppichmesser in der Tasche dabeihabe. Ein derart umfassendes Trageverbot für Messer aller möglichen Arten sei daher nicht zumutbar. Ohnehin wisse der Anwalt gar nicht, „auf welche früheren Verurteilungen sich die Polizei bei ihrer Empfehlung beziehen will“: Der junge Mann habe sich niemals „etwas mit Waffen“ zuschulden kommen lassen.

Jugendarrest wegen gefährlicher Körperverletzung

Das sieht Reiner Wildt ganz anders. Vor dem Ausschuss berichtete der Sachbearbeiter für Waffenrecht beim Ordnungsamt, dass die Stadt dem Jung-Handwerker seinerzeit einen Anhörungsbogen zugesandt habe – mit dem Angebot, sich zum Vorwurf zu äußern. Jegliche Reaktion sei ausgeblieben. Doch kurze Zeit nach Erlass des Waffenverbots sei der Mann erneut straffällig geworden: Wegen gefährlicher Körperverletzung habe er sich eine Woche Jugendarrest eingebrockt.

Laut Annegret Bucher stuft die Polizei den Mann als notorischen Drogendealer ein; die Beamten hielten die Wahrscheinlichkeit für „hoch, dass er ein Messer oder andere Waffen mitführt“. Obendrein habe er unter anderem eine Verurteilung wegen „Diebstahls mit Waffen“ auf dem Kerbholz.

„Aus der Hüfte geschossen“

Rechtsanwalt Münch hält die städtische Verbotsverfügung für „aus der Hüfte geschossen“. Obendrein weise das amtliche Dokument sachliche Fehler auf – etwa eine Datumsangabe, die sich auf einen Vorgang vom 24. November 2024 bezieht und daher nicht stimmen könne.

Formfehler hin, Teppichmesser als Handwerkszeug her: Ob der Ausschuss dem Widerspruch des jungen Zweibrückers stattgeben und das Waffenverbot aufheben wird, erscheint nach dem Verlauf der Diskussion mehr als fraglich. Nächste Woche will der Stadtrechtsausschuss seine Entscheidung bekanntgeben.

x