Zweibrücken „Habe nur die Pflanzen gegossen“

Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte am Mittwoch einen 43-Jährigen aus Thaleischweiler wegen des Anbaus von Cannabis zu vier Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Außerdem trägt er die Verfahrenskosten und muss 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Gericht entschied, mit der Freiheitsstrafe nicht nur den Cannabis-Anbau zu bestrafen, sondern damit auch ein Verfahren wegen Unterschlagung aus dem Jahr 2014 abzugelten. Laut Anklageschrift wurden in der damaligen Mietwohnung des Mannes in einem Ort nahe Zweibrücken im Mai des vergangenen Jahres 46 Cannabispflanzen sichergestellt, die in einer sogenannten Indoor-Plantage gezüchtet wurden. Aus den Pflanzen wurde 296 Gramm verkaufsfertiges Rauschgift hergestellt. Die Untersuchung der Pflanzen ergab einen relativ niedrigen THC-Wert – und damit einen niedrigen Wirkstoffgehalt. Vor Gericht räumte der Angeklagte den Vorwurf ein, erklärte aber gleichzeitig, dass die Plantage nicht ihm gehörte, sondern einem ehemaligen Arbeitskollegen, der damals in Zweibrücken wohnte. Er habe Geld gebraucht und die Zucht als Möglichkeit empfunden, etwas dazuzuverdienen. Deshalb habe er dem Kollegen einen Raum in seiner Wohnung für die Anzucht der Pflanzen zur Verfügung gestellt. Der 43-Jährige räumte ein, von seinem Kollegen 500 bis 600 Euro erhalten zu haben. „Ich habe nur ab und zu die Pflanzen gegossen“, beteuerte er. Verkauft habe er selbst das Cannabis nie. Der Mann entschuldigte sich vor Gericht für sein Verhalten. Von dem Arbeitskollegen wusste er zwar nur den Vornamen und den jetzigen Wohnort. Dies reichte aber dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um unverzüglich ein Verfahren gegen diesen einzuleiten. |nzg

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