Zweibrücken Haftstrafe auch für Homburgs früheren Oberbürgermeister Schöner

Karlheinz Schöner hat zugegeben, dass er Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei sich daheim arbeiten ließ und dass er eine Musikanl
Karlheinz Schöner hat zugegeben, dass er Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei sich daheim arbeiten ließ und dass er eine Musikanlage der Stadt für seine Hobby-Band abzweigte. Archivfoto: Moschel

Mit einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr bestraft das Landgericht Saarbrücken den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg, Karlheinz Schöner (CDU). Darauf haben sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Schöners Verteidiger am Mittwoch verständigt. Schöner gibt zu, dass er Arbeiter, die der Kreisverwaltung Homburg unterstellt waren, auf seinen Grundstücken Bäume fällen und andere Arbeiten ausführen ließ. Er gibt zudem zu, dass eine Musikanlage, die die Stadt Homburg für die Nutzung in Kindergärten anschaffte, im Probenkeller seiner Band landete. Wenn Schöner zusätzlich zu seinem Geständnis bis zum 5. April genau 12.500 Euro für die Musikanlage bezahlt und zudem 5000 Euro an die „Elterninitiative krebskrankes Kind“, erhält er im Gegenzug eine Gefängnisstrafe, die nicht höher ausfällt als anderthalb Jahre, aber auch nicht geringer als ein Jahr und drei Monate. Die Haftstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Erfüllt Schöner alle Auflagen, wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken am 5. April entsprechend ausfallen. Mit Karlheinz Schöner wird nach Rüdiger Schneidewind (SPD) der zweite Oberbürgermeister der Stadt zu einer Haftstrafe verurteilt.

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