Zweibrücken Homburg: Ex-OB Schöner (CDU) droht Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt

Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner muss sich vor einer Strafkammer am Landgericht Saarbrücken verantworte
Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner muss sich vor einer Strafkammer am Landgericht Saarbrücken verantworten.

Karlheinz Schöner (CDU), Oberbürgermeister der Stadt Homburg von 2008 bis 2014, wird am 8. März erneut vor dem Landgericht Saarbrücken stehen. Für diesen Tag werden die Plädoyers und Schöners Urteil erwartet, mit denen Beobachter bereits für Dienstag, 19. Februar, gerechnet hatten. Am Dienstagvormittag wurde das parallele Verfahren gegen Schöners Mitangeklagten, einen Bauunternehmer aus Homburg, eingestellt. Der Mann akzeptierte einen Strafbefehl und die Auflage, 5000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Der Baufirma war vorgeworfen worden, der Stadt Homburg eine fingierte Rechnung für Bauarbeiten präsentiert zu haben, die sie in Wirklichkeit an einem Privathaus von Karlheinz Schöner leistete. Dieser Anklagepunkt wurde am Dienstag auch für Schöner selbst fallengelassen: Die hierfür zu erwartende Strafe dürfte deutlich geringer ausfallen als diejenige für die weiteren beiden Punkte, wegen derer sich der Ex-OB weiterhin zu verantworten hat. Denn es geht auch um Schöners umstrittenen Kauf einer Livemusik-Beschallungsanlage für 12 500 Euro im Namen der Stadt Homburg, die eine solche Ausrüstung laut Anklage nicht braucht. Außerdem wird Schöner vorgeworfen, er habe einen städtischen Bautrupp auf seinem Privatanwesen arbeiten und an einem Weg Bäume fällen lassen. Hierzu sagte der Richter am Dienstag, dass womöglich auch eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme im Amt infrage kommen könnte. Dies werde mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Außerdem laufe der Ex-OB Gefahr, nicht nur wegen Anstiftung, sondern sogar wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt zu werden.

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