Zweibrücken Keeplocal-Pleite: Was Gutscheinbesitzer wissen müssen

Mit den Gutscheinen ist bis auf Weiteres Schluss.
Mit den Gutscheinen ist bis auf Weiteres Schluss.

Nach drei Jahren ist Schluss mit dem lokalen Gutscheinsystem Keeplocal. Die Firma in St. Wendel ist insolvent. Auch in Zweibrücken kann man die Gutscheine nicht mehr einlösen.

Wer einen „Zweibrücken-Gutschein“ in einem teilnehmenden Geschäft für 100 Euro kaufte und verschenkte, ermöglichte dem Beschenkten eine Shoppingtour. Der Gutschein galt nicht nur für einen einzelnen Laden, sondern für alle, die bei Keeplocal mitmachten. Sogar ein Westpfalz-Gutschein war im Gespräch. Damit ist Schluss. Am Montag teilte die Keeplocal GmbH mit, dass sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Vorigen Freitag habe das Amtsgericht Saarbrücken den Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Saarbrücker Kanzlei Staab zum Insolvenzverwalter bestellt. In den Städten, die bei Keeplocal mitgemacht haben, können die Gutscheine nun nicht mehr in Geschäften eingelöst werden.

Wie viele Firmen in Zweibrücken sich beteiligt haben, kann Citymanagerin Petra Stricker auf Anfrage nicht sagen. „Es waren schon einige. Aber die meisten setzen doch eher auf ihre eigenen Gutscheine, die sie zum Verschenken verkaufen.“ Derzeit findet sich auf der Webseite des Einzelhandelsverbandes Gemeinsamhandel noch ein Eintrag zu Keeplocal. „Zweibrücken nimmt ab sofort am Gutscheinsystem von Keeplocal teil“, heißt es dort: „Keeplocal unterstützt Städte, Dienstleister und Gemeinden in der digitalisierten Umsetzung von On- und Offline-Gutscheinen.“

Fortführung des Unternehmens wohl nicht möglich

Wie Petra Stricker erläutert, werden der Gemeinsamhandel und das Stadtmarketing in einer Videokonferenz Anfang August über die Keeplocal-Insolvenz beraten. Dann werde es sich herausstellen, wie viele Geschäfte und Gutscheinkäufer in Zweibrücken betroffen sind. Schon jetzt können die Zweibrücken-Gutscheine nirgends mehr eingelöst werden.

Insolvenzverwalter Andreas Liebaug prüft derzeit, ob genug Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden ist oder das Unternehmen überschuldet sein könnte. „Es muss geklärt werden, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können“, erklärt Liebaug. Keeplocal habe eingeräumt, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein. Nach einer ersten Einschätzung des Anwalts werde eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich sein.

Alle Besitzer von Gutscheinen sowie Mitarbeiter der bis zu 2000 Partnerunternehmen werden von Liebaug gebeten, sich bis Ende Juli zu gedulden. Bis dahin solle möglichst niemand in seiner Kanzlei anfragen.

Die Keeplocal GmbH war in über 100 deutschen Städten vertreten. Ziel war die Stärkung des örtlichen Einzelhandels, da mit den Gutscheinen nur lokal eingekauft werden konnte. Gutscheinkarten wurden im Wert von zehn bis 250 Euro angeboten.

Gutscheine: Das rät die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Besitzern von Keeplocal-Gutscheinen auf jeden Fall, alles aufzuheben. Und zwar nicht nur den Gutschein selbst, sondern im Idealfall auch Zahlungsbelege, erklärt Julia Gebhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale in Mainz. Eine direkte Handhabe gegen das Geschäft, in dem jemand den Gutschein einlösen will, gebe es nicht, auch nicht gegen das Geschäft, in dem er gekauft wurde. Der Gutscheinbesitzer müsse die Ansprüche gegen Keeplocal selbst stellen – und das bedeute aktuell: an den Insolvenzverwalter. „Sie müssen alles aufheben und an den Insolvenzverwalter schicken“, sagt Gebhards. Das müsse kein Anwalt machen. Das könne jeder formlos mit einem Brief und Kopien der Belege, als Forderung an die Insolvenzmasse. „Das kann jeder selbst machen“, so Gebhards Meinung. Allerdings glaubt die Expertin für Verbraucherrecht kaum, dass da noch viel von dem Gutschein übrig bleiben wird, wenn es überhaupt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt. Gebhards verweist anlässlich der Keeplocal-Insolvenz auf die generellen Empfehlungen der Verbraucherzentrale bezüglich Gutscheinen. Die sollten immer schnell eingelöst werden, weil die 100 Euro auf dem Gutschein allein durch die Inflation immer an Wert verlieren und nie sicher sei, wie lange es den Betrieb auch noch gibt, der den Gutschein annehmen muss. kka

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