Zweibrücken Lebensgefährliche Messerstecherei: Tatverdächtiger unter Anklage

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Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat die Zweibrücker Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen afghanischstämmigen Endzwanziger erhoben. Am Gründonnerstag, 28. März, soll er seinen 29-jährigen Mitbewohner im Streit mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Am Dienstag teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit, dass der Angeschuldigte seinem Kontrahenten am Gründonnerstag von hinten mehrere Messerstiche versetzt und dabei die Arterie am rechten Oberschenkel getroffen habe. Laut Staatsanwaltschaft „nahm der Angeschuldigte eine tödliche Verletzung des Zeugen zumindest billigend in Kauf“. Das Opfer habe sich in eine Nachbarwohnung retten können. Rettungskräfte wurden gerufen; der Verletzte wurde vom Notarzt behandelt und dann operiert.

Gutachter ermittelt das Alter

Das Alter des Tatverdächtigen war zunächst mit Anfang 20 angegeben worden. Um dessen Altersangaben zu überprüfen, wurde laut Iris Weingardt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses bescheinige ihm ein Alter von etwa 28 Jahren. Der Angeschuldigte sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft. Nun muss das Landgericht Zweibrücken über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden.

Der Vorfall, der sich in einer Wohnung in Ernstweiler abgespielt hat, war erst Mitte Juni öffentlich bekannt geworden; die Polizei hatte keine Pressemitteilung über das Geschehen herausgegeben. Im Juni erklärte das Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern auf Anfrage, man könne nicht mehr nachvollziehen, warum seinerzeit keine Pressemeldung veröffentlicht wurde. Es habe keinen Grund gegeben, das nicht zu tun. Womöglich sei die Veröffentlichung über die Osterfeiertage schlicht vergessen worden.

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