Zweibrücken Massive Beleidigung: Vier Monate länger in Haft
Der Mann sitzt derzeit eine einjährige Freiheitsstrafe ab und war in Handschellen zur Verhandlung gebracht worden. Der Verhandlungsauftakt war am 14. August unterbrochen worden, weil die Staatsanwaltschaft auf dem Anklagepunkt Körperverletzung beharrte und noch zwei Zeugen hören wollte.
Das vermeintliche Opfer, ein 57-Jähriger, hatte auf dem Netto-Parkplatz in Bubenhausen am 14. August 2023 einen Streit schlichten wollen. Der Angeklagte wollte auf eine 21-jährige Bekannte losgehen, mit der er seit Längerem verbal im Clinch lag. Unter anderem hatte er sie als „fettes Miststück“, „fettes Dreckschwein“ und „Schlampe“ bezeichnet. Sie nannte ihn „Hurensohn“.
Mit flachen Händen weggeschubst
Der 57-jährige Zeuge ging dazwischen und wurde von dem Angeklagten „mit den flachen Händen weggeschubst“, wie er vor Gericht aussagte. Der Angeklagte habe ihn nicht angreifen wollen. „Wir kennen uns. Er war stets freundlich zu mir und wir haben uns immer gegrüßt“, sagte der Zeuge. Eine junge Frau, die den Vorfall auch beobachtet hatte, schilderte, dass der 57-Jährige „stark weggeschubst wurde“. Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der 21-Jährigen sei kompliziert gewesen, an mehr könne sie sich nicht erinnern.
Verteidiger Walter Höh regte schließlich an, den Vorwurf der Körperverletzung fallen zu lassen. Dem schlossen sich Staatsanwaltschaft und Richterin an, zumal die Zeugen den Angeklagten nicht belastet hatten. Im Bundeszentralregister (BZR), das unter anderem bisherige Verurteilungen auflistet, hatte der Angeklagte bereits zehn Einträge; darunter Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nachstellen einer Person, wie die Richterin verlas. Bei seinen Taten sei der Angeklagte fast durchgängig alkoholisiert gewesen.
Bedrohung, Sachbeschädigung, viermal Beleidigung
Referendarin Nele Kuhles, die die Staatsanwaltschaft vertrat, warf dem 34-Jährigen in ihrem Plädoyer sechs Taten vor: Bedrohung eines Polizisten, Sachbeschädigung durch den Steinwurf an die Fensterscheibe sowie viermal Beleidigungen. Polizisten beschimpfte er bei zwei Einsätzen als „Lachnummer“, „Lutscher“ und „Bastard“, und dem Bruder der 21-Jährigen schrieb er per WhatsApp: „Du kleine Schwuchtel, was rufst du die Bullen“. Sieben Monate hätten ihm die Einzelstrafen eingebracht. Die Staatsanwaltschaft bildete daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, die er nicht mehr zur Bewährung erhalten sollte.
In ihrem Urteil berücksichtigte die Richterin, dass der Angeklagte geständig war, die Taten in einem kurzen zeitlichen Zusammenhang standen, das Verhältnis zu der 21-Jährigen schwierig gewesen war und er von ihr auch beleidigt wurde. Zudem sei er alkoholisiert gewesen. Gegen ihn spreche, dass er einschlägig vorbestraft sei, seine Bewährung widerrufen wurde, die Beleidigungen diskriminierend und homophob waren und der Steinwurf gegen die Fensterscheibe gefährlich war. Er habe allerdings seine Schuld eingesehen und Reue gezeigt. Für den 34-Jährigen verlängert sich nun sein Gefängnisaufenthalt um vier auf 16 Monate.