Zweibrücken Nach Kündigung: Entlassene Frauen einigen sich mit Kubota

Bei Kubota werden Kleinbagger (Foto) und Radlader produziert.
Bei Kubota werden Kleinbagger (Foto) und Radlader produziert.

Der Rechtsstreit zwischen dem Zweibrücker Baggerhersteller Kubota und zwei Frauen, die dort gekündigt wurden, ist beendet.

Vor dem Hintergrund einer Krise des Unternehmens am Markt hatte die Kubota-Werksleitung im Januar per Aushang am Schwarzen Brett die Entlassung von acht Beschäftigten verkündet. Die Betroffenen, so hieß es in dem Papier, seien noch keine sechs Monate angestellt und hätten die „in sie gesetzten Erwartungen noch nicht erfüllt“. Kubota könne „nur diejenigen übernehmen, die uns mit ihrer Leistung überzeugt haben“. Zwei der acht Gekündigten wollten dies nicht auf sich sitzen lassen und klagten. Ein erster Termin am 22. Februar am Zweibrücker Arbeitsgericht brachte keine gütliche Einigung; Richterin Sabine Schmidtgen-Ittenbach beraumte daraufhin einen Gerichtsprozess für Donnerstag, 25. April, im Zweibrücker Schloss an.

Doch diese Verhandlung war nun nicht mehr nötig. Denn bereits vor einigen Wochen hat sich Kubota mit den beiden Klägerinnen doch noch auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Auf Anfrage erklärte Thomas Backes, der die Frauen als Vertrauensanwalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vertreten hatte, beide Klageparteien hätten über den Inhalt des Vergleichs Stillschweigen vereinbart. Dies bedeutet, dass die Klägerinnen sich mit Kubota geeinigt haben, ohne dass Einzelheiten zu dieser Verständigung nach außen dringen dürfen.

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