Zweibrücken Outlet-Ausbau: Land gibt saarländischen Städten einen Korb

Kurze Auszeit vom Shopping im Outlet.
Kurze Auszeit vom Shopping im Outlet.

Die Widersprüche der Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken wurden abgewiesen.

Die Widersprüche, die die Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken von derzeit 21.000 auf 29.500 Quadratmeter Verkaufsfläche eingelegt haben, wurden abgewiesen. Dies teilte am Dienstag die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt als zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit.

Die saarländischen Städte hatten sich dagegen gewandt, dass die SGD Süd der Stadt Zweibrücken im August 2023 ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren für das Outlet-Gelände genehmigt hatte. Über dieses Verfahren darf die Stadt ihren Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ ändern und dafür einen eigenen Bebauungsplan aufstellen. Gegen diese Genehmigung hatten Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen fristgerecht Widerspruch erhoben und dafür umfangreiche Begründungen abgegeben. „Nach eingehender Prüfung hat die SGD Süd jetzt diese drei Widersprüche mit Widerspruchsbescheiden vom Juli als unzulässig zurückgewiesen“, erklärte SGD-Sprecherin Ulrike Schneider. Es habe schon an den Voraussetzungen für einen Widerspruch gefehlt. Die Neustadter Behörde habe auch keine „Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts“ erkennen können.

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