Zweibrücken Pippi, Uli und die Glücksbärchen

Mindestens zwei Zweibrücker werden enttäuscht sein: Weder Pippi Langstrumpf noch Uli Hoeneß werden den Zweibrücker Wahlkreis 46 im Mainzer Landtag vertreten. Der frühere Fußballfunktionär und die Astrid-Lindgren-Figur standen am Sonntag ja auch nicht zur Wahl, werden Sie nun sagen. Stimmt. Aber dennoch wurden sie auf zwei Stimmzettel geschrieben − die damit ungültig sind. Auch der Zweibrücker Flughafen tauchte am Sonntag auf mehreren Stimmzetteln auf.

Bekanntermaßen waren bei der Landtagswahl zwei Kreuzchen zu machen: Man konnte einen Direktkandidaten wählen (Erststimme) und zudem einer Partei seine Stimme geben (Zweitstimme). Auf etlichen Stimmzetteln sei kein Kandidat angekreuzt worden, sehr wohl aber eine Partei, berichtet Jörg Eschmann. Er ist bei der Stadtverwaltung für alles zuständig, was mit Wahlen zu tun hat. Dass Wähler die erste Spalte leer ließen und nur bei den Parteien ein Kreuz setzten, könnte mit der AfD zu tun haben, mutmaßt Eschmann. Denn diese Partei war im Wahlkreis Zweibrücken nicht mit einem Direktkandidaten angetreten, wohl aber mit einer Landesliste. Solche Stimmzettel, die nur halb ausgefüllt werden, sind nicht ungültig. Das eine Kreuz, das gesetzt wird, zählt. Grundregel für die Bewertung ist: Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Das mag er zwar auch sein, wenn Wähler statt normaler Kreuzchen Hakenkreuze auf dem Stimmzettel verwenden − wie es auch bei der Wahl am Sonntag geschah. Diese Stimmen sind allerdings ungültig, denn Hakenkreuze sind verfassungsfeindliche Zeichen. Solche Zettel landen beim Auszählen auf dem Stapel „eindeutig ungültig“. Dort endeten am Sonntag auch mehrere Stimmzettel, auf denen Wähler mit der SPD abrechnen wollten und Sätze wie „Nach der Schließung des Zweibrücker Flughafens nicht wählbar“ schrieben. Solche Ergänzungen sind nicht zulässig, übrigens auch nicht die eigene Unterschrift − wobei diesmal laut Eschmann niemand seinen Namen auf dem Wahlzettel hinterließ. Die Anmerkungen, die Wähler machen, sind übrigens nicht immer handschriftlich: „Wir hatten auch schon Aufkleber von der Parkbrauerei und vom FC Bayern München“, erzählt Eschmann. Von den abgegebenen Erststimmen waren in der Stadt Zweibrücken diesmal 631 Stimmen ungültig, was laut Eschmann 3,9 Prozent der abgegebenen Erststimmen entspricht. Bei der Landtagswahl 2011 waren 403 Erststimmen ungültig. Die Zahl der ungültigen Zweitstimmen blieb in etwa gleich: Am Sonntag waren es 320 (entspricht 2 Prozent), vor fünf Jahren 322. Die meisten dieser Stimmen waren ungültig, weil die Wähler mehr als zwei Kreuzchen verteilten. So gab es beispielsweise Stimmzettel, auf denen alle sechs Direktkandidaten im Wahlkreis angekreuzt waren. Einige Wähler schritten auch zur Urne, ohne ein einziges Kreuz gesetzt zu haben. Dass jemand ein ganzseitiges Fragezeichen auf dem Stimmzettel hinterließ, kam ebenfalls vor. In beiden Fällen wurden die Zettel als ungültig aussortiert. Das letzte Wort darüber, ob Stimmzettel oder einzelne Stimmen gültig oder ungültig sind, hat der Kreiswahlausschuss, der gestern im Zweibrücker Rathaus tagte. Er besteht aus Oberbürgermeister Kurt Pirmann und sechs Beisitzern, die von den Parteien genannt werden. Der Ausschuss hat neun Stimmzettel, die zunächst als ungültig angesehen wurden, noch für gültig erklärt. Wenig überraschend: Die Zettel mit Pippi Langstrumpf und Uli Hoeneß waren nicht dabei. Die zwei wären in Mainz übrigens nicht alleine gewesen: Bei den Parteien hatten die beiden Wähler auf ihren Zetteln „Die Glücksbärchis“ und den Weltfußballverband Fifa vermerkt.

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