Zweibrücken Saarländerin betrügt die Stadt um über 5000 Euro

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Rentnerin am Amtsgericht wegen Urkundenfälschung und Sozialbetrug angeklagt

Eine Frau aus Saarbrücken hat das Sozialamt der Stadt Zweibrücken um 5284 Euro betrogen. Vergangene Woche musste sich die 65-jährige Rentnerin vor dem Zweibrücker Amtsgericht dafür verantworten. Die Frau hat in vier Fällen Unterschriften gefälscht und zwischen Juli 2022 und August 2023 Sozialleistungen erschlichen, obwohl sie gar nicht in Zweibrücken wohnte.

Amtsanwältin Gabriele Haas warf ihr unter anderem vor, einen Mietvertrag erstellt und die Unterschrift gefälscht zu haben. Sie habe auch die Unterschrift auf der Wohnungsgeberbestätigung gefälscht, um vorzutäuschen, dass sie in Zweibrücken wohnt. Sie war aber gar nicht in Zweibrücken ansässig, kassierte dennoch über 14 Monate Sozialleistungen von der Stadt – insgesamt 5284 Euro, die die Verwaltung nun von ihr zurückfordert.

Die Angeklagte, die derzeit schwer erkrankt ist, wollte keine Angaben zur Sache machen, ihr Rechtsanwalt räumte für sie allerdings die Taten ein. Über ihre persönlichen Verhältnisse gab die Angeklagte dann bereitwillig Auskunft. Sie hatte Industriekauffrau gelernt und über Jahrzehnte bis 2009 in diesem Beruf auch gearbeitet. Derzeit lebt sie bei ihrer Tochter in Saarbrücken, und die beiden wollen sich innerhalb der Stadt im Laufe des Sommers eine größere Wohnung suchen.

Im Laufe der Verhandlung kam auch ein Eintrag im Bundeszentralregister (BZR), das unter anderem Vorstrafen auflistet, zur Sprache. Demnach war die Angeklagte 2012 wegen Betrugs in 13 Fällen vom Amtsgericht Goslar zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – bei einer Bewährungszeit von zwölf Jahren – verurteilt worden. Die Haft hatte sie nach eigenen Angaben 2015 angetreten. Die am Mittwoch verhandelte Tat beging die Frau damit noch innerhalb der recht langen Bewährungszeit. Auf diesen Bewährungsverstoß wies auch die Staatsanwaltschaft hin.

Der Sachverhalt stand für Amtsanwältin Haas zweifelsfrei fest, wie sie in ihrem Plädoyer bemerkte. Die Angeklagte habe die Urkundenfälschungen und den Betrug vollumfänglich gestanden. Haas forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, bei drei Jahren Bewährungszeit. Angesichts der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten sei eine Bewährungsstrafe angebracht.

Dem schloss sich auch der Verteidiger an, der zu erkennen glaubte, dass die schwerkranke Frau, aus dem, was sie gemacht hat, gelernt habe. Seit zwölf Jahren sei sie nicht mehr einschlägig in Erscheinung getreten. Zudem sei sie in die Familie ihrer Tochter integriert.

Die Richterin wich in ihrem Urteil von den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger nicht ab. Die 65-Jährige sei geständig gewesen und habe eine günstige Sozialprognose, sodass eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten für den neuerlichen Sozialbetrug angebracht sei.

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