Zweibrücken Sonntags ins Outlet: Dieses Jahr wohl kein Urteil mehr möglich

Bernhard Thurn ist Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Bernhard Thurn ist Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.

Dass zum Thema „Sonntagsöffnungen im Fashion Outlet“ noch in diesem Jahr ein Urteil am Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gesprochen werden kann, hält dessen Präsident Bernhard Thurn für unwahrscheinlich. Im Juli 2023 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Klage des Grünstadter Geschäftsmanns Steffen Jost gegen das Sonderrecht zur Öffnung der Outlet-Markengeschäfte an bis zu zwölf Feriensonntagen im Jahr ans OLG Zweibrücken zurückverwiesen. Daraufhin erteilte dessen 4. Zivilsenat dem Kläger Jost und den Outlet-Vertretern im Februar den Auftrag, mit Unterstützung der Pfälzischen Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeinsam einen Sachverständigen für Betriebswirtschaft ausfindig zu machen. Dieser soll von beiden Streitparteien als Gutachter akzeptiert werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zweibrücker Betty-Barclay-Outletshops auf Josts Modegeschäfte in der Vorder- und Südpfalz zu analysieren. Noch, sagt Bernhard Thurn, sei der benötigte Gutachter nicht gefunden. Sollte der Gesuchte eines Tages seine Arbeit aufnehmen können, müsse er sein Gutachten erst einmal erstellen und dieses dann den streitenden Parteien zur Stellungnahme vorlegen. Das langwierige Verfahren, glaubt OLG-Präsident Thurn, könne im laufenden Jahr wohl nicht mehr abgeschlossen werden.

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