Zweibrücken Sonntags ins Outlet: Gerichtsverfahren zieht sich in die Länge

Die Läden im Zweibrücker Fashion Outlet dürfen an bis zu 16 Sonntagen im Jahr öffnen.
Die Läden im Zweibrücker Fashion Outlet dürfen an bis zu 16 Sonntagen im Jahr öffnen.

Die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken über die Zulässigkeit der Ladenöffnung im Fashion Outlet an 16 Sonntagen im Jahr lässt auf sich warten.

Die Grünstädter Modehaus Jost GmbH klagt seit 2021 gegen die Firma Betty Barclay, deren Zweibrücker Outlet-Shop an den zahlreichen Sonntagsöffnungen teilnimmt. Denn auch das Modehaus-Unternehmen des Geschäftsmanns Steffen Jost verkauft Textilien von Betty Barclay, darf dies in seinen Filialen selbst aber jeweils nur an vier Sonntagen im Jahr tun. Eben dann, wenn die Stadt, in der die jeweilige Jost-Filiale sitzt, verkaufsoffenen Sonntag hat. Am 4. April hatte der 4. OLG-Zivilsenat die streitenden Parteien beauftragt, sich auf einen externen Gutachter zu einigen, der die strittigen Fragen klären soll. Die pfälzische Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ludwigshafen wurde gebeten, einen geeigneten Gutachter zu benennen.

„Bis jetzt konnte noch kein Gutachter gefunden werden“, sagte OLG-Sprecherin Tanja Rippberger am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage. Dementsprechend werde sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen. Sollte eines Tages ein Gutachter gefunden sein, müsse dieser seine Expertise erst erstellen, und anschließend erhalten die streitenden Parteien Gelegenheit, das Gutachten zu analysieren und Stellung zu nehmen. Mit dem Verfahren vorm Oberlandesgericht werde es daher frühestens im Herbst weitergehen.

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