Zweibrücken Sonntagseinkauf im Fashion Outlet: Kein Urteil absehbar

Fashion Outlet Zweibrücken
Fashion Outlet Zweibrücken

Ein Urteil am Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im jahrelangen Rechtsstreit um die Sonntagsöffnungen am Fashion Outlet ist nach wie vor nicht in Sicht. Der Grünstadter Modeunternehmer Steffen Jost wartet weiterhin auf eine Entscheidung in seiner Musterklage gegen die Textilmarke Betty Barclay, die im Zweibrücker Outlet einen Verkaufsshop betreibt. Dieser profitiert genauso wie alle anderen Läden im Center von einer Sonderregelung, die dem Outlet an bis zu 16 Sonntagen im Jahr das Öffnen für die Kundschaft gestattet. Erhalten hatte das Outlet dieses Sonderrecht zu Zeiten, in denen auf dem Flugplatz nebenan noch Passagierflugbetrieb herrschte. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Josts Klage ans OLG Zweibrücken zurückverwiesen hatte, gab dieses den Prozessparteien im Februar 2024 die Aufgabe, sich gemeinsam einen Gutachter zu suchen. Dieser soll nach dem Willen des Gerichts in einer Expertise herausfinden, ob der Betty-Barclay-Shop im Outlet überhaupt groß genug ist, um den Modegeschäften der Familie Jost wettbewerbsverzerrend Konkurrenz machen zu können.

Dieses Gutachten liegt immer noch nicht vor. „Der Senat wird zunächst den Eingang des Gutachtens abzuwarten haben“, sagt der OLG-Richter Sebastian Keiper auf Anfrage. Daher gebe es auch nach wie vor „keinen Termin zur Fortführung des Rechtsstreits“, so Keiper.

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