Zweibrücken Spundwand-Affäre: Schwarzbachufer nach wie vor ungesichert

Still ruht die Baustelle, seit März 2022.
Still ruht die Baustelle, seit März 2022.

Sicherheit sollte sie bringen, die neue Spundwand am Schwarzbach an der Schillerstraße. Stattdessen wurden bei der Sanierung Wohngebäude beschädigt, wofür die Stadt nicht haften will. Und die Spundwand ist immer noch marode.

Der im Frühjahr 2022 verhängte Baustopp an der Spundwand besteht nach wie vor. Stadt und Anwohner streiten sich vor Gericht darüber, ob die Versicherung der Stadt für die entstandenen Schäden an anliegenden Gebäuden aufkommen muss oder nicht. Beim Auftakt des Zivilprozesses am Landgericht diese Woche wurde deutlich, dass das Gericht eher die Rechtsauffassung der Anwohner teilt, dass diese ein Anrecht auf Schadenersatz durch die Stadt haben.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Kläger wird vertreten von dem Rechtsanwalt Horst Klesen aus Heusweiler. Der erklärte nach dem Prozessauftakt auf Anfrage, dass der Richter von „juristischen Nebelkerzen“ gesprochen habe, die die Stadt beziehungsweise deren Versicherung werfe. Die Behauptung der Beklagten, dass nicht die Arbeiten an der Spundwand die Gebäudeschäden verursacht hätten, sondern andere Umstände, hielt der Richter laut Klesen für nicht nachvollziehbar.

Das Gericht bezog sich auf eine über 40 Seiten umfassende Klageerwiderung der Stadt, in der die Rechtsanwälte der Haftpflichtversicherung der Stadt bestreiten, dass die Bodensetzungen und daraus resultierenden Gebäudeschäden mit den Bauarbeiten zu tun hatten. Ursächlich seien vielmehr der Untergrund und die unkorrekte Bauweise der Häuser gewesen, so die Bayrische Versicherungskammer.

Für den Rechtsanwalt Horst Klesen indes ist die Sache klar: „Es gibt kein Mitverschulden der Wohnungseigentümer, wenn einem das Haus unter den Füßen wegbricht.“ Die Stadt als Auftraggeberin der Arbeiten an der Spundwand sei vollumfänglich haftbar. Das habe auch der Richter durchblicken lassen beim Gütetermin diese Woche, so Klesen. Er und Wolfgang Schlachter, Sprecher der WEG, hoffen nun darauf, dass die Stadt und ihre Versicherung doch noch die Verantwortung übernehmen.

Zur Güteverhandlung am Landgericht hatte die Stadt eine Prozessvertreterin geschickt, eine Abgesandte der Rechtsanwälte der Haftpflichtversicherer. „Von der Stadt selbst war keiner da“, sagt Schlachter, und: „Das ist kein wertschätzender Umgang mit uns.“ Die Stadt mache es sich zu einfach, wenn sie alles auf die Versicherung abschiebe und sich selbst nicht mehr mit der Sache befasse.

Schlachter und Klesen machten noch auf einen anderen Umstand aufmerksam: dass es noch Jahre dauern werde, bis betroffene Anwohner der Schillerstraße wieder sicher dort leben können, wenn der Fall noch durch weitere zwei, drei Instanzen gehen sollte. Denn in dieser ganzen Zeit werde an der Baustelle nicht weiter gearbeitet, auch könnten so lange keine Reparaturen an den beschädigten Gebäuden vorgenommen werden. Klesen weist in diesem Zusammenhang auf die Daseinsfürsorge der Stadt hin und wirft die Frage auf, was passiert, wenn die noch nicht ausgetauschte Spundwand etwa einem Hochwasser nicht standhält.

Die Stadt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Arbeiten zur Erneuerung der stählernen Stützwand am Schwarzbachufer begannen im Mai 2021. Schon nach kurzer Zeit senkte sich Boden ab und Wände der Wohnungen in der Schillerstraße 5 bekamen Risse. Ein von der Stadt selbst beauftragter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass beim Bau der Spundwand Fehler gemacht wurden, die aufs Konto des Planers und der Baufirma gehen. So sei unter anderem der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten worden.

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