Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt besteht auf Gebühr für diese Klapptafel vor der Apotheke

Arno Wagner mit seinem Klappschild vor der Apotheke. Im Hintergrund ist rechts ein Schaufenster des benachbarten Geschäfts zu se
Arno Wagner mit seinem Klappschild vor der Apotheke. Im Hintergrund ist rechts ein Schaufenster des benachbarten Geschäfts zu sehen.

Der Widerspruch des Zweibrückers Arno Wagner gegen einen Gebührenbescheid für eine kleine Werbetafel vor seiner Apotheke ist gescheitert. Wagner muss zahlen.

Nein, vors Verwaltungsgericht will Arno Wagner wegen dieser Sache jetzt nicht mehr ziehen. „Das würde ja auch nur wieder einen Haufen Geld kosten. Die

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

nuhlub&mGer,;e rde atReclhawtns ah&sdn; vonda nulmoe;ntk& ihc celkor dei ma&uc;ethlsnn ehnz hJear die uGμrhebl ulufm;&r enimne etblsrlaueeWfre lnebh&del.uzoaq;

erenJ tfursleleA sti red tinSe des gsslosniAe&;tz. Bie erd tadtS hteta Aorn gaWern deirWrpuchs ngeeg

x