Zweibrücken Urteil zu Cannabis-Zelt im Garten fällt nach wenigen Minuten

Hanfpflanze
Hanfpflanze

Im Jahr 2023 soll er im Garten einer Bekannten Cannabis in einem Zelt angebaut und später, nach der Ernte, damit gehandelt haben. Deswegen sollte sich am Mittwoch ein 69-Jähriger, der in Zweibrücken lebt, vorm Amtsgericht verantworten. Doch dazu kam es nicht, weil der Beschuldigte durch Abwesenheit glänzte. Um die Sache dennoch abzuschließen, regte Pflichtverteidiger Walter Höh an, die Angelegenheit in einem Strafbefehlsverfahren zu behandeln. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich einverstanden, sodass die Richterin schon wenige Minuten später den Inhalt des Strafbefehls verkünden konnte: acht Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss der 69-Jährige innerhalb von acht Monaten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Alternativ kann er eine Geldauflage von 1000 Euro an die Drogenhilfe Kaiserslautern zahlen.

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