Zweibrücken Wer beim Stadtfest beim Kiffen erwischt wird, muss blechen

Die Zweibrücker Fußgängerzone beim Stadtfest 2023, samstagabends.
Die Zweibrücker Fußgängerzone beim Stadtfest 2023, samstagabends.

Die Stadt Zweibrücken hat für die Tage des Stadtfests Ende Juli ein Cannabisverbot erlassen. Denjenigen, die diese Regel missachten, wird ein Zwangsgeld angedroht.

In der Stadtratssitzung am 10. Juli hatte die CDU-Fraktion für ihren Antrag eine Mehrheit gefunden, dass Zweibrücken während des Stadtfests vom 26. bis 28. Juli ein gesondertes Cannabis-Konsumverbot erlassen soll. Und zwar zusätzlich zum ohnehin gesetzlich geltenden Kiffverbot in weiten Teilen der Innenstadt. Die Stadtverwaltung setzt diesen Ratsbeschluss jetzt um und erlässt eine Allgemeinverfügung, die für das Stadtfestgelände gilt. Als solches wird die komplette Fußgängerzone mit Hauptstraße, Hall- und Alexanderplatz und den abzweigenden Gassen definiert sowie die Region ab Herzog- und Goetheplatz über Gutenbergstraße, Schlossplatz, Münz-, Von-Rosen- und Bleicherstraße sowie die Bühnenbereiche vor der Alten Feuerwache und der Heilig-Kreuz-Kirche.

Das Verbot gilt für den Konsum von Cannabisprodukten in erhitzter Form wie Joints und Pfeifen sowie in Verdampfern. Untersagt ist jeglicher Cannabisgenuss in der genannten Zone über die Stadtfesttage am Freitag von 15 Uhr bis Mitternacht sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 0 bis 2 Uhr sowie von 10 bis 24 Uhr. Das gesonderte Kiffverbot endet am Montag, 29. Juli, um 1 Uhr in der Nacht. Wer die Regelung missachtet, muss laut Stadtverwaltung mit einer Zwangsgeldforderung in Höhe von 100 Euro rechnen.

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