Zweibrücken „Wolfi“ beißt sogar die Tierärztin

Anfang Mai vergangenen Jahres hat das städtische Ordnungsamt bei einem Zweibrücker einen gefährlichen Hund sichergestellt. Der Schäferhund-Labrador-Mix „Wolfi“ war für einige Tage im Zweibrücker Tierheim und dann in einer Tierpension untergebracht worden. So manches Stadtratsmitglied zeigte sich am Mittwochabend überrascht, als die bislang angefallenen Kosten bekannt wurden: fast 32 000 Euro – also im Monatsdurchschnitt etwa 2000 Euro.

Bei den Anfragen der Stadtratsmitglieder gegen Ende der Sitzung wollte Josef Reich (CDU), der in diesem Fall schon mehrere schriftliche Anfragen an die Stadt gestellt hatte, von der Verwaltung wissen, ob die Stadt „für die gesamte Lebensdauer des Hundes die Kosten tragen muss“. Oberbürgermeister Kurt Pirmann verwies darauf, dass „die Stadt sich bemüht, den Hund in eine andere Pension zu verlegen, die ihn vielleicht vermitteln kann“. Bei „Wolfi“ handele es sich um einen äußerst aggressiven Hund, der wohl falsch erzogen wurde. Er habe sogar die Veterinärin der Kreisverwaltung gebissen. Zur Geschichte: Am 2. Mai stellten Mitarbeiter des Ordnungsamtes den gefährlichen Schäferhund-Labrador Mix bei einem Zweibrücker sicher. „Aus Gründen der Kindeswohlgefährdung“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Die Unterbringung im Zweibrücker Tierheim scheiterte nach wenigen Tagen auf Grund der besonderen Gefährlichkeit des Hundes. Gegenüber Menschen zeigte er ein sehr aggressives Verhalten, so dass auch eine Gefahr für die ehrenamtlichen Helfer des Tierheims bestanden hätte. Auf Anfrage der Stadt lehnte es die Veterinärin der Kreisverwaltung Südwestpfalz ausdrücklich ab, den Hund einzuschläfern, und riet dazu, den Hund auszubilden und so eine dauerhafte Verwahrung im Tierheim auszuschließen. Ein Tierheim könne den spezifischen Anforderungen des Hundes nicht gerecht werden, meinte die Veterinärin laut Stadtverwaltung. Das Tier müsse betreut werden, und man müsse sich mit ihm beschäftigen. Das sei sehr zeitintensiv. Deshalb kam „Wolfi“ in eine private Hundepension. Und dort fielen für die Unterbringung und Ausbildung des Hundes zwischen Mai und Dezember 2014 stolze 19 307 Euro an. Bis Ende August 2015 waren es in diesem Jahr 12 385 Euro. Die Stadt hat zwar die Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt, aber die Aussichten, den Betrag auch zu erhalten, schätzt die Stadt als eher gering ein, da der Schuldner kein pfändbares Vermögen haben soll. Seit Mai 2015 konnte die Stadt die täglichen Unterbringungskosten in der Pension von 60 auf 40 Euro senken. Das entspricht laut Stadt dem gleichen Satz wie bei einer Unterbringung im Tierheim. Josef Reich hat nach eigenen Angaben Kontakt mit dem Inhaber der Tierpension in Trulben aufgenommen und erfahren, dass „Wolfi“ immer noch ein Problemfall ist. Ein neuer Halter müsse neben der notwendigen Sachkunde für die Haltung eines gefährlichen Hundes auch körperlich dazu in der Lage sein, einen solchen Hund sicher zu führen. Nach Auskunft der Stadt deckt sich dies mit dem Ergebnis eines Sachverständigen der Polizeihundestaffel des Präsidiums Westpfalz, der den Hund begutachtet und als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes eingestuft hat. Er hält es aber auch für möglich, das Tier auszubilden und gesellschaftsfähig zu machen. Eine Vermittlung von „Wolfi“ an die Bundeswehr, die Bundespolizei oder einen Hundeverein war bislang nicht von Erfolg gekrönt. Neben der Veterinärin des Landkreises sieht auch die Aufsichtsdirektion ADD in Neustadt keine rechtliche Grundlage dafür, den Hund einzuschläfern. Eine kostengünstigere Unterbringung, auch in einem anderen Bundesland, prüft das Ordnungsamt derzeit. (ts)

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