Zweibrücken Zweckverband will neue Gewerbegebiete am Flugplatz auf den Weg bringen

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes stehen am Dienstag erste Schritte zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete am Flugplatz
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes stehen am Dienstag erste Schritte zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete am Flugplatz an.

Die Verbandsversammlung des Zef – Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken – will bei der Sitzung am Dienstag, 4. Juni, drei Bebauungspläne auf dem Flugplatzgelände auf den Weg bringen, die des dem Flugplatz-Eigentümer Triwo ermöglichen, Gewerbe- und Industriebetriebe anzusiedeln. Es geht um drei bisher in der Sicherheitszone des Flughafens liegende Grundstücke, unter anderem der ehemalige Parkplatz direkt an den Abflug- und Ankunftterminals. Bebauungspläne sollen aufgestellt werden für die „Berner Straße“ am Nordende der Start- und Landebahn, der „Berliner Allee“ und „Östlich der L 700“, im südlichen Bereich, rund um den Flugzeugbauer Lange. Während „Östlich der L 700“, und „Berliner Allee“ auch für die Ansiedlung von Industriebetrieben vorgesehen sind, soll dies an der „Berner Straße“ nicht möglich sein. Vorgesehen ist ein reines Gewerbegebiet. Mit der heutigen Sitzung leitet der Zweckverband die Verfahren ein. Bis zum Abschluss der Bebauungspläne muss es weitere Sitzungen und Beschlüsse geben. Möglich, aber eher unwahrscheinlich, dass die Verfahren in diesem Jahr noch abgeschlossen werden.

Außerdem geht es um die Vergabe von Sanierungsarbeiten am Eishallen-Kreisel. Weil der Radius des Verkehrskreisels zu klein ist, Lkw immer mal wieder über den Gehweg fahren und Bordsteine beschädigen, muss ausgebessert werden. Das günstigste Angebot geht von Kosten von rund 70.000 Euro aus.

Der Zef tagt am heutigen Dienstag ab 17 Uhr im Schulungssaal der Feuerwehr Zweibrücken, in der Feuerwache an der Landauer Straße.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, im nicht-öffentlichen Teil, sind Informationen durch die Verbandsvorsteherin, Landrätin Susanne Ganster, vorgesehen. Möglich, dass Ganster den Zef über den Stand, die faktische Beendigung des Rechtsstreits mit dem Projektentwickler Kleinpoppen informiert. 2016 hatte der Zef Kleinpoppen über eine notarielle Auflassungsvormerkung de facto ein Exklusivrecht zur Vermarktung eines Großteils des 60.000 Quadratmeter großen, geplanten Gewerbegebiets „Truppacher Höhe“ eingeräumt. Weil die Pläne zum Bau eines 40.000 Quadratmeter großen Einrichtungshauses an Vorgaben der Raumplanung scheiterten, klagte der Zef auf Rückabwicklung. Nach einem Urteil des Landgerichts rief der Solinger Projektentwickler das Oberlandesgericht an, erklärte aber Ende April den Rechtsstreit gegenüber der RHEINPFALZ für erledigt. Formal waren noch einige juristische Schritt zu gehen. Nach Auskunft des Oberlandesgerichts hat Kleinpoppen seine Berufung – Stand diese Woche – aber noch nicht zurückgezogen. Das Oberlandesgericht bestätigte aber schon Ende April einen vor Gericht geschlossenen Vergleich zwischen dem Zef und Kleinpoppen. Dieser beende „faktisch“ den Rechtsstreit. Was in diesem Vergleich das Entgegenkommen des Zweckverbandes an den Projektentwickler ist, dazu machte die Zef-Verbandsvorsteherin öffentlich bislang keine Angaben. Kleinpoppen selbst kündigte an, mit einem neuen Vorschlag eines Ansiedlungsprojektes an den Zef herantreten zu wollen. Nach wie vor verfolgt er nach eigener Darstellung Pläne zu Ansiedlung eines Einrichtungshauses auf der Truppacher Höhe. Seine Pläne werde er aber vorher mit den zuständigen Behörden auf ihre Machbarkeit hin besprechen, kündigte er gegenüber der RHEINPFALZ an.

Unabhängig davon plant der Zef das größtenteils auf Contwiger Gemeindegebiet liegende Gelände selbst zu erschließen und zu vermarkten und über die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

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