Meinung Die Justiz kann die groben Fehler der Polizei nicht ausbügeln

In den 1990er-Jahren pflegten die Saarlouiser und die Zweibrücker Neonazis eine enge Kameradschaft. Diese Aufnahme entstand bei
In den 1990er-Jahren pflegten die Saarlouiser und die Zweibrücker Neonazis eine enge Kameradschaft. Diese Aufnahme entstand bei einem Aufmarsch der Rechten in Zweibrücken.

Nach dem Brandanschlag von Saarlouis beging die Polizei katastrophale Fehler. Deshalb kommen Täter ungeschoren davon.

Am 19. September 1991 zündeten Neonazis in Saarlouis ein Asylbewerberheim an. Samuel Yeboah konnte sich nicht mehr ins Freie retten. Er starb einen qualvollen Tod. Die Polizei ermittelte damals nachlässig, geradezu desinteressiert. Schon nach ein paar Tagen stellte sie die Ermittlungen ein. Die damals schon Verdächtigen, stadtbekannte Neonazis, hatten einfach treuherzig gesagt, sie hätten nichts mit dem Anschlag zu tun.

Erst nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen fast 30 Jahre nach der Tat an sich zog, wurde der Haupttäter angeklagt und im Herbst 2023 zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt. In Koblenz stand jetzt der Mann vor Gericht, der damals die Neonazis von Saarlouis anführte. Er war verdächtig, zu dem Brandanschlag angestiftet zu haben. Doch die Belege reichten nicht aus für eine Verurteilung. Nach über 30 Jahren kein Wunder. Die eigentlichen Fehler machten Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik 1991: Das Verbrechen kümmerte sie nicht.

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