München Mordprozess: Höchststrafe für Hilfspfleger
Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleger vom Landgericht München I zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
Reue erst im Schlusswort
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: „Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.“ Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an.
Der Hilfspfleger war in zahlreichen Haushalten in ganz Deutschland tätig – auch in Rheinland-Pfalz. In einem großen Teil der Haushalte bestahl er auch seine Patienten und deren Familien, die Arbeitsverhältnisse dauerten meist nur wenige Tage.