Baden-Württemberg Nach Kretschmann-Unfall: Fahrer muss Bußgeld zahlen

Das Fahrzeug von Ministerpräsident Kretschmann nach dem Unfall.
Das Fahrzeug von Ministerpräsident Kretschmann nach dem Unfall.

Nach dem Unfall mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) muss der Fahrer des Dienstwagens, der den Regierungschef beförderte, mit einem Bußgeld rechnen. „Das Bußgeldverfahren ist abgeschlossen“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Der Regelsatz liege bei 145 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Gegen den Fahrer war wegen nicht angepasster Geschwindigkeit ermittelt worden. Der Wagen mit Kretschmann war Ende August auf der Autobahn 81 auf nasser Fahrbahn ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt. Kretschmann blieb damals unverletzt.

Ministerpräsident schockiert

Ein anderer Wagen geriet später an der gleichen Stelle ins Schleudern und rutschte in ein am Fahrbahnrand stehendes Begleitfahrzeug aus dem Tross des Ministerpräsidenten, der sich auf dem Seitenstreifen befand. Infolgedessen starb ein einjähriges Mädchen, das in dem von der Fahrbahn abgekommenen Auto saß. Gegen den Vater des Mädchens, der den Unfall mutmaßlich verursacht hat, war damals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ministerpräsident Kretschmann hatte bestürzt auf die Nachricht vom Tod des Kindes reagiert.

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