Kommentar Automaten-Kioske: Es sollte einheitliche Regeln für alle Kommunen geben

Im Neustadter Ortsteil Geinsheim gibt es seit Kurzem einen Automaten-Kiosk (rechts), der immer offen ist.
Im Neustadter Ortsteil Geinsheim gibt es seit Kurzem einen Automaten-Kiosk (rechts), der immer offen ist.

Staatliches Handeln sollte vergleichbar sein. Das Land sollte sich deshalb um eine einheitliche Automaten-Regelung bemühen.

Es ist gut, wenn Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen über die Dinge des alltäglichen Lebens selbst entscheiden dürfen. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten. Dass diese grundsätzliche Überzeugung allerdings an ihre Grenzen kommt, ist beim Umgang mit Automaten-Kiosken deutlich zu beobachten. Während Landau und Ludwigshafen den Menschen ihre Sonntagsruhe gönnen wollen, spucken in Geinsheim, Herxheim, Speyer oder Pirmasens die Automaten auch an Sonn- und Feiertagen weiter ihre Ware aus.

Nicht nur die Kommunen handeln unterschiedlich, auch das Land musste sich offenbar erst einmal finden – denn zunächst kümmerte sich das Wirtschaftsministerium um Fragen der Kommunen zum Umgang mit Automaten-Kiosken. Später dann das Arbeitsministerium.

Und trotzdem ist weiterhin nicht klar, ob das Feiertagsgesetz bei der Genehmigung von Automaten-Kiosken anzuwenden ist. Denn ein Gerichtsurteil, das diese Frage beantwortet, gibt es nicht. Der Automaten-Boom in der Fläche ist zwar ein relativ neues Phänomen. Aber so unterschiedlich, wie das Arbeitsministerium es darstellt, sind die Gegebenheiten vor Ort nun auch wieder nicht. Ein Automat ist ein Automat, und ein Sonntag ist ein Sonntag – egal, ob in Landau oder Pirmasens.

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