Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Die neue Grundsteuer kommt: Das sollten Sie wissen

Eigentümer von Haus und Grund müssen in diesem Jahr eine Aufstellung zu ihrem Immobilien-und Grundbesitz abgeben.
Eigentümer von Haus und Grund müssen in diesem Jahr eine Aufstellung zu ihrem Immobilien-und Grundbesitz abgeben.

Wer Grundstücke oder Immobilien besitzt, der bekommt in diesem Jahr Post vom Finanzamt. Die RHEINPFALZ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer.

Seit dem 1. Januar beginnt in Deutschland die Feststellung der neuen Grundsteuer. In Rheinland-Pfalz müssen die Finanzämter rund 2,5 Millionen Grundstücke neu bewerten. Alle Bürger, die Grundstücke, Häuser und Wohnungen besitzen, müssen in den kommenden Monaten Angaben zu ihrem Grundbesitz machen. Die RHEINPFALZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

 

Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer fällt in Deutschland auf jede Form von Grundbesitz an. Dazu gehören etwa landwirtschaftliche Flächen oder Grundstücke zur Wohnbebauung. Die Grundsteuer gilt als wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Denn diese erheben sie nicht nur, sondern ihnen stehen diese Steuereinnahmen auch zu. Im Jahr 2020 erhielten die Städte und Gemeinden rund 591 Millionen Euro.

Bisher errechnete sich die Grundsteuer aus drei Faktoren: Dem Einheitswert eines Grundstückes, seiner entsprechenden Steuermesszahl – die abhängig von dessen Nutzung ist– sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Multipliziert man diese drei Werte, ergibt sich daraus die zu zahlende Jahresgrundsteuer.

Warum ändert sich die Grundsteuer?
Weil die derzeitige Berechnung der Grundsteuer auf sehr alten Einheitswerten beruht.

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