Heidelberg Essen zu gut? Rechtsstreit zwischen Stadt und Sternerestaurant

Robert Rädel und Mona Schmid bilden das Küchenteam im Heidelberger Sternerestaurant „Oben“.
Robert Rädel und Mona Schmid bilden das Küchenteam im Heidelberger Sternerestaurant »Oben«.

Wird ein Heidelberger Restaurant verklagt, weil das Essen dort zu gut ist? Was in den Medien oft so dargestellt wird, ist eigentlich etwas komplizierter.

Die Warteliste für ein Abendessen im „Oben“, etwa fünf Kilometer außerhalb der Heidelberger Altstadt gelegen, ist lang. Bis zu zwei Jahre mussten Feinschmecker zwischenzeitlich auf eine Reservierung warten, mittlerweile werden Plätze für jeden Monat ein halbes Jahr im Voraus vergeben. Seit 2018 darf es sich „Sternerestaurant“ nennen – einen Michelin-Stern bekam es damals verliehen. Im vergangenen Jahr kam der „Grüne Stern“ für besonders nachhaltiges Arbeiten hinzu.

Noch länger befindet sich die Eigentümerfamilie Hofbauer allerdings auch in einem Rechtsstreit mit der Stadt Heidelberg. Ganz so einfach, wie dieser in Medienberichten bisweilen dargestellt wird – etwa, dass die Stadt das Restaurant verklage, weil das Essen zu gut sei – ist es allerdings nicht, wenn man die Heidelberger Stadtverwaltung fragt. Diese will in diesen Tagen vor dem Karlsruher Oberlandesgericht ihr Wiederkaufsrecht für das Gebäude durchsetzen.

Der Alte Kohlhof, in dem das „Oben“ seit 2017 untergebracht ist, wurde zwei Jahre zuvor von der heutigen Besitzerfamilie gekauft. Die vorherigen Eigentümer hatten in dem Anwesen seit 1997 einen Landgasthof betrieben – entsprechend dem Kaufvertrag, den sie damals mit der Stadt Heidelberg abgeschlossen hatten. Im Vertrag ist laut der Stadtverwaltung festgeschrieben, dass im Alten Kohlhof für die nächsten 25 Jahre eine Gaststätte betrieben werden muss.

Als die neuen Eigentümer das Anwesen im Sommer 2015 nach der Insolvenz der Vorbesitzer übernahmen, sei diese Verpflichtung auf sie übergegangen. Bis in dem früheren Ausflugslokal ein neues Restaurant eröffnete, dauerte es aus Sicht der Stadt zu lange. Sie stellte den neuen Besitzern eine Frist: Bis zum 15. Januar 2017 sollte es im Alten Kohlhof wieder eine Gaststätte geben. Andernfalls würde die Stadt von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen. Laut einem Sprecher der Stadt Heidelberg habe es auch schon vorher eine schriftliche Aufforderung gegeben.

Eigentümer Michael Hofbauer kann sich an eine solche Aufforderung nicht erinnern. „Mitte November 2016 kam das Schreiben mit der Frist im Januar 2017. Es ist unmöglich, innerhalb von sechs Wochen so etwas aus dem Boden zu stampfen“, sagt er. Die Gaststätte habe nach der Insolvenz der Vorbesitzer komplett renoviert werden müssen. Trotzdem hätten er und sein Team es geschafft, am letzten Tag der Frist das „Oben“ zu eröffnen. Allerdings noch ohne Alkoholausschank, denn für eine Schankkonzession hatte die Zeit nicht gereicht. Zur Eröffnung habe er auch die Mitglieder des Heidelberger Gemeinderats eingeladen, von denen niemand erschienen sei. Wenige Tage später habe die Stadt angekündigt, auf ihr Rückkaufrecht zu bestehen.

Die Verwaltung beharrt darauf, dass das Restaurant nicht rechtzeitig eröffnet hat. „Aus unserer Sicht gab es bis zum letzten Tag der Frist keinen Restaurant-Betrieb“, teilt der Sprecher der Stadt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Bei dem Verfahren gehe es allein darum, ob die Stadt das Recht hatte, die Eröffnung einer Gaststätte zu verlangen – und nicht darum, ob diese nun Sterneküche oder Hausmannskost serviert.

Laut Berichten der „Rhein-Neckar-Zeitung“ von 2017 hatten sich Mitglieder des Gemeinderats für ein Ausflugslokal ausgesprochen. Das genaue Konzept hätte die Stadt allerdings nicht vorschreiben können. Im ersten Prozess im Juni 2019 hatte das Landgericht Heidelberg zugunsten der Betreiber entscheiden. Für die Stadt seien die Argumente allerdings nicht haltbar gewesen, weshalb sie Berufung eingelegt hat, teilt der Sprecher mit.

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