Pfalz Fraktion mit AfD: CDU-Kreisvorstand stimmt für Parteiausschluss von Schirdewahn

Monika Schirdewahn, CDU-Ratsmitglied aus dem Frankensteiner Schliertal, soll nach dem Willen des CDU-Kreisvorstands aus der Part
Monika Schirdewahn, CDU-Ratsmitglied aus dem Frankensteiner Schliertal, soll nach dem Willen des CDU-Kreisvorstands aus der Partei ausgeschlossen werden.

Monika Schirdewahn, CDU-Ratsmitglied aus Frankenstein, soll aus ihrer Partei ausgeschlossen werden. Das hat der CDU-Kreisvorstand Kaiserslautern-Land am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Hintergrund ist die Fraktionsgemeinschaft, die Monika Schirdewahn mit dem AfD-Ratsmitglied Horst Schirdewahn, ihrem Ehemann, im Frankensteiner Gemeinderat gebildet hat. Die Zusammenarbeit eines CDU-Ratsmitglied mit der AfD hatte in der Lauterer Kreis-CDU für Empörung gesorgt. „Überall schütteln die Leute darüber den Kopf“, gibt der CDU-Kreisvorsitzende Marcus Klein aus seiner Sicht die Stimmung in der Partei wider. Nach eingehender Diskussion habe der CDU-Kreisvorstand daher am Dienstagabend einstimmig dafür votiert, ein Ausschlussverfahren gegen Monika Schirdewahn beim zuständigen Parteigericht des Bezirksverbands Rheinhessen-Pfalz zu beantragen, teilt Klein mit. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Bildung einer Fraktionsgemeinschaft mit dem über die Liste der AfD gewählten Mitglied des Gemeinderats gegen die Beschlusslage der CDU Deutschlands erfolgt sei, „die eine solche Fraktionsgemeinschaft eindeutig und unmissverständlich ablehnt“. Klein: „Das Festhalten daran, entgegen des mehrfachen Hinweises des Kreisverbandes, stellt einen vorsätzlichen, erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze und gegen die Ordnung der CDU dar und hat der Partei schweren Schaden zugefügt.“ Der Kreisvorstand sieht in Schirdewahns Vorgehen „parteischädigendes Verhalten“. „Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frau Schirdewahn ist aus Sicht des Kreisvorstandes nicht mehr möglich, weshalb sie als weitere Ordnungsmaßnahme auch von ihrem Amt als Vorsitzende der CDU Frankenstein enthoben wurde.“ Die Entscheidung über das Parteiausschlussverfahren liegt nun in der Zuständigkeit des Parteigerichts, in dem von der CDU gewählte Juristen sitzen. „Der Antrag wird alsbald an das Parteigericht zugestellt, so dass eine Entscheidung schon zeitnah möglich sein kann“, so Klein.

x