Pfalz Koblenz: Raser geht gerichtlich gegen mobile Blitzanlagen vor

Lars Brocker, Präsident des Landes-Verfassungsgerichts (links) , will keinen „Flickenteppich“, sondern eine bundsweit einheitlic
Lars Brocker, Präsident des Landes-Verfassungsgerichts (links) , will keinen »Flickenteppich«, sondern eine bundsweit einheitliche Lösung für Blitzgeräte der Polizei.

Am Donnerstag hat sich das Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit der Verfassungsbeschwerde eines 21-jährigen Rasers befasst. Seine Anwälte bezweifeln die Blitzer-Messung, wonach er 2017 vor einer Autobahn-Baustelle 34 Stundenkilometer schneller als erlaubt gefahren sein soll. Ihr Argument: Die Daten, die zu dem Bußgeldbescheid und dem Punkt in Flensburg geführt haben, seien nicht nachvollziehbar, da gelöscht. Sie fordern ganz generell, dass die Polizei im Land nur noch mit solchen Geräten blitzen darf, mit denen alle Messdaten erfasst werden. Diese sollen dann im Zweifelsfall von den betroffenen Autofahrern eingesehen und geprüft werden dürfen.

Flutwelle an Bußgeldverfahren befürchtet

Das Innenministerium dagegen befürchtet mit einer solchen Vorgehensweise “eine Flutwelle“ an Bußgeldverfahren auf die Gerichte zurollen und das Ende vieler derzeitiger Blitzer-Geräte und damit die Verkehrssicherheit in Gefahr. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wird sich vermutlich bald der Bundesgerichtshof mit dem Thema beschäftigen. Entsprechend lassen sich Aussagen des Prädidenten des Verfassungsgerichts, Lars Brocker, in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag werten. Er sprach davon, dass zu einem „Flickenteppich“ von unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen nicht noch mehr „Flicken“ dazukommen sollen.

Blitzer aus dem Verkehr gezogen

Im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht des Saarlands in einem ähnlichen Verfahren bereits einem Kläger recht gegeben. Danach wurden zumindest kurzfristig mehrere Blitzer aus dem Verkehr gezogen. Im Saarland dürfen nur noch Blitzer eingesetzt werden, bei denen die Messdaten nicht gelöscht werden und Klägern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Entscheidung im Januar erwartet

Eine Entscheidung will das rheinland-pfälzische Landesverfassungsgricht noch in diesem Monat fällen. Bis dahin rät die Polizei weiter zur Vorsicht: Raser werden im Land wie bisher geblitzt.

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