Pfalz Mörlheim-Mord: Justiz mildert Urteil gegen einen Täter

Tatort: Das Haus der Seniorin nach dem mörderischen Überfall.
Tatort: Das Haus der Seniorin nach dem mörderischen Überfall.

Das Landgericht in Landau hat das Urteil gegen einen der drei Rumänen überarbeitet, die im Mai 2016 eine 86-jährige Mörlheimerin töteten. Für den 32-Jährigen bleibt es zwar bei einer lebenslänglichen Haftstrafe. Aber er hat nun bessere Chancen, doch wieder irgendwann freizukommen.

Bundesgerichtshof fand Mängel

Schon zum zweiten Mal hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Mängel in den Urteilen entdeckt, die Landauer Juristen im Mörlheimer Mordfall gefällt haben. Also mussten die Südpfälzer nun ein weiteres Mal verhandeln. Und entscheiden, ob es für einen 32-jährigen Täter weiterhin nicht nur bei einer Verurteilung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe bleibt, sondern ihm auch die „besonderen Schwere der Schuld“ bescheinigt wird. Auf diesen Zusatz haben sie nun verzichtet. Damit ist es für den Mann wahrscheinlicher geworden, dass er nach 15 Jahren im Gefängnis auf Bewährung freikommt.

Die Beute: 160 Euro Bargeld

Die Urteile gegen die beiden anderen Mörlheim-Täter sind bereits rechtskräftig. Die Rumänen waren im Mai 2016 in das Haus der Seniorin eingedrungen. Um 160 Euro Bargeld sowie Schmuck zu erbeuten, misshandelten sie die Frau, die wenige Stunden später ihren schweren Verletzungen erlag.

Unseren ausführlichen Bericht finden Sie hier

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