Pfalz Verfassungsgerichtshof bestätigt: Marcus Klein (CDU) bleibt Landtagsabgeordneter

Der Westpfälzer CDU-Abgeordnete Marcus Klein behält sein Landtagsmandat. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Koblenz nach einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung entschieden. Klein rückte im Oktober 2019 für den Westerwälder Ralf Seekatz in den Landtag nach, der im Mai 2019 in das Europaparlament gewählt wurde. Nachfolger wäre eigentlich dessen B-Kandidat Tobias Petry gewesen. Dieser hatte allerdings in der laufenden Wahlperiode seinen Wohnsitz von Rheinland-Pfalz nach Hessen verlagert und zog erst wieder zurück, als sich der Wechsel von Seekatz abgezeichnet hat. Nach Ansicht des Landeswahlleiters war damit seine Wählbarkeit erloschen.

Sesshaftigkeit ist Voraussetzung für Wählbarkeit

Deshalb kam Klein zum Zug. Der Verfassungsgerichtshof hat die Auffassung des Landeswahlleiters bestätigt. Durch die Aufgabe seiner Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz im Februar 2019 habe er sowohl das aktive wie auch das passive Wahlrecht verloren. Nach dem Landeswahlgesetz sei er damit als Nachfolger bereits im Vorfeld ausgeschieden und habe nicht mehr berufen werden können. Im Fall eines gewählten Abgeordneten müsse die Sesshaftigkeit als Wählbarkeitsvoraussetzung nicht nur am Wahltag selbst, sondern auch noch danach und ununterbrochen vorliegen.

Klein hatte 2016 seinen Wiedereinzug in den Landtag verpasst. Im Herbst hatte er eine Woche Zeit, über die Annahme des Mandats zu entscheiden. Sein Risiko dabei: Als Abgeordneter musste er seine hauptamtliche Position als Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach aufgeben.

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