Saarland Zwei Mitbewohner vergraben Leiche im Garten: Was die Obduktion ergeben hat

In dieser Straße lag die Leiche in einem Garten.
In dieser Straße lag die Leiche in einem Garten.

Bei der Person, die im Garten eines Wohnhauses in Homburg/Saar vergraben worden war, handelt es sich um den Hausbesitzer. Er verstarb „höchstwahrscheinlich“ in der Vorwoche eines natürlichen Todes, so die Polizei. Warum seine Mieter den Mann im Garten verscharrten, ist noch unklar.Die schlesische Siedlung im Homburger Stadtteil Erbach ist ein ruhiger Wohnbezirk. Hier stehen Ein- und Zweifamilienhäuser, meist aus den 1950er Jahren. Keine „bessere Gegend“, aber auch kein Problemquartier. Hier wohnen Arbeiterfamilien, Handwerker, Ruheständler. Fast hinter jedem Haus finden sich auf den recht großen Grundstücken Schuppen und Unterstände, wie das fürs Saarland typisch ist, dazu ein Garten oder Rasen. Schlesische Siedlung heißt das Quartier, weil die Straßen die Namen schlesischer Städte tragen.

In einem der Sträßchen sah eine Anwohnerin am Mittwoch im Garten des Nachbarn etwas Ungeheuerliches: zwei Füße, die aus der Erde ragten. Sie verständigte um 12.15 Uhr die Polizei. Die Beamten fanden heraus, dass die Füße zu einer männlichen Leiche gehörten, die verscharrt im Garten lag. Die beiden Bewohner des Hauses hatten auf das Klingeln der Polizei nicht reagiert, wurden bei der Hausdurchsuchung aber angetroffen. Da es nicht zur Aufklärung beitrug, nahm die Polizei das Duo mit.

Beide Mitbewohner wieder auf freiem Fuß

Am Donnerstag fanden Gerichtsmediziner heraus, dass es sich bei dem Toten um den 72 Jahre alten Besitzer des Anwesens handelt und dass dieser sehr wahrscheinlich in der Vorwoche verstorben war. Die ermittelten auch die Todesursache. Laut Polizei handelt es sich um eine natürliche Ursache, also nicht um das Ergebnis eines Verbrechens.

Der Polizei zufolge hatten die beiden, die zusammen mit dem Hausbesitzer unter einem Dach wohnten, den 72-Jährigen nach dessen Ableben im Garten verscharrt. Die Polizei rätselt über das Motiv des Duos.

Nur eine Ordnungswidrigkeit

Im Saarland ist das Bestatten von Personen außerhalb von Friedhöfen keine Straftat. Es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit wie etwa Falschparken. Folglich wurden die beiden Personen wieder aus dem Polizei-Gewahrsam entlassen.

In der Nachbarschaft hieß es, dass der Hausbesitzer schon seit Jahren Zimmer seines Hauses vermietete, etwa an Personen, die für einen begrenzten Zeitraum in den nahen Homburger Industriebetrieben arbeiten, an Monteure oder Arbeiter auf Montage.

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