Corona-Pandemie Gastronomie froh: Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene in Sicht

Schnelltest
Eine Person tropft eine Flüssigkeit in einen Corona-Schnelltest.

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat die von der Landesregierung angebotene Befreiung der frisch Geimpften und Genesenen von der Testpflicht vor einem Lokalbesuch begrüßt. Der Mehraufwand bei den Kontrollen sei für die Betriebe zu bewältigen, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Branche habe die entsprechende Ankündigung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am vergangenen Freitag mit Erleichterung vernommen und bereits am Wochenende das Gesundheitsministerium und am Montag auch die Staatskanzlei über diese Haltung informiert. Haumann sprach von einem Schritt in die richtige Richtung.

Dreyer hatte am Freitag nach den Bund-Länder-Beratungen zum künftigen Corona-Kurs die Ausnahmeregelungen für die frisch Geimpften und Genesenen vorgeschlagen und angekündigt, sie wolle mit dem Branchenverband klären, ob dieser eine solche Lösung für sinnvoll und machbar hält. Ausnahmen von der Testpflicht soll es demnach für Menschen geben, deren Impfung oder Genesung noch keine drei Monate zurückliegt. Erst nach diesem Zeitraum können diese Menschen eine Auffrischungsimpfung bekommen.

Laut der 2G-plus-Regel müssen Geimpfte und Genesene in Rheinland-Pfalz bislang einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen, um Zutritt in ein Lokal zu bekommen. Menschen mit einer Auffrischungsimpfungen sind von der Testpflicht ausgenommen.

Umsatzeinbußen von 51 Prozent im Dezember

Mit der geplanten Regelung werde die Testpflicht „ein kleineres Hindernis und die Gästegruppe wird größer“, sagte Haumann. Schon jetzt müssten die Wirte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sehr genauen Blick auf das Impfzertifikat eines Gastes werfen. „Das ist ein Mehraufwand von vermutlich nur wenigen Sekunden. Es ist allemal weniger Aufwand als ein zusätzlicher Test am Eingang des Lokals“, betonte Haumann. So ein Test dauere mit dem Warten auf die Auswertung ungefähr eine Viertelstunde. „Deshalb ist das unterm Strich eine enorme Entlastung. Das gilt zuallererst für die Gäste, die dieser Zielgruppe angehören, aber auch für die Betriebe.“

Laut Haumann haben die Corona-Einschränkungen den rheinland-pfälzischen Gastronomiebetrieben im Dezember Umsatzeinbußen von 51 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 gebracht. Mit Blick auf das Gesamtjahr 2021 seien die Umsatzeinbußen im vergangenen Dezember rund 15 Prozent höher als im Monatsschnitt. Der Verband gehe davon aus, dass dies vor allem auf die Anfang Dezember eingeführte Testpflicht zurückzuführen sei.

Gastronomie fordert bundeseinheitliche Ausnahmeregel 

Wenn die Ausnahmeregelung für frisch Geimpfte und Genesene umgesetzt werde, „hätten wir endlich einmal etwas Verlässliches“, sagte Haumann. Die rheinland-pfälzische Gastronomie wünsche sich nun, dass dies auch bundeseinheitlich so geregelt werde. Es gebe immer wieder Situationen, dass die jeweiligen Corona-Einschränkungen in den Nachbarländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen oder aber auch in Rheinland-Pfalz härter oder weniger hart ausfielen. „Beides führt zu Unverständnis und Verunsicherung bei den Gästen und im Zweifel zu weniger Besuchen“, sagte Haumann.

Die neuen Corona-Regelungen nach der Bund-Länder-Runde, die unter anderem auch eine Verkürzung von Quarantänezeiten vorsehen, sollen laut Dreyer an diesem Dienstag im Kabinett besprochen werden - „und dann wollen wir sie auch sehr schnell umsetzen“, hatte sie am Freitag angekündigt. Allerdings handele es sich um eine Bundesverordnung, die zunächst noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müsse.

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